Bund und Länder sind sich einig: Deutschland handelt risikoorientiert
Die Tierseuchenexperten des Bundes und aller Bundesländer haben sich heute in
Bonn darauf geeinigt, die Gebiete auszuweisen, in denen risikoorientiert die
Aufstallung des Geflügel angeordnet werden soll. Damit folgen Bundes- und alle
Landesbehörden einer Entscheidung der EU-Kommission vom 14. Oktober 2005, nach
der zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten, an Hand eines einheitlichen
Risikorasters, solche Gebiete festlegen sollen. Dies betrifft in der Regel
Regionen, in denen Vogelrastplätze und Feuchtgebiete liegen und in denen der
Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel kaum zu vermeiden ist. Diese
regionalisierte Maßnahme ist erforderlich obwohl es einen systematischen
Vogelzug aus den Seuchengebieten nach Europa derzeit nicht gibt. Ein Risiko für
den Einflug von Einzeltieren und kleinen Gruppen aus Seuchengebieten in
Russland, Rumänien und der Türkei ist jedoch nicht auszuschließen. In Fällen, in
denen eine Aufstallung nicht möglich ist, ist das Geflügel durch Zäune und Netze
abzuschotten.
Der Vertreter Bayerns hatte erläutert, dass nach Ausweisung der Risikogebiete in
seinem Bundesland, entschieden worden sei, die Aufstallung für ganz Bayern
anzuordnen, da bei der Anwendung eines für notwendig erachteten Radius um die
Gebiete fast das ganze Bundesland betroffen sei. Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern kündigten an, dass die bereits
festgelegten Aufstallungsgebiete im Wesentlichen beibehalten würden,
möglicherweise noch geringfügige Anpassungen vorgenommen würden.
Das Bundesverbraucherschutzministerium rechnet damit, dass die Bundesländer
diese Maßnahmen im Verlauf dieser Woche umsetzen.
http://www.bml.de/index-272804D294E247F1BEF4F4F9D9C2BC4C.html
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