Waldshut, 18. Oktober 2005
Ab dem 19.10.2005 gilt eine Allgemeinverfügung über Schutzmaßnahmen gegen die
Geflügelpest
Das Landratsamt hat in den Zeitungsausgaben vom 18.10.2005 landkreisweit eine
Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum
Baden-Württemberg vom 05.10.2005 bekannt gemacht. Damit gelten ab Mittwoch, den
19.10.2005 für Geflügelhalter folgende Schutzmaßnahmen:
Wer Geflügel (Hühner, Perlhühner, Puten, Enten, Gänse, Fasane, Rebhühner,
Laufvögel (Nandu, Strauß)) hält, muss dies beim Veterinäramt anzeigen. Diese
Anzeigepflicht gilt auch für Hobbyhalter und Kleinhalter, d.h. selbst die
Haltung nur eines der oben genannten Tiere muss gemeldet werden. Damit soll das
Veterinäramt im Seuchenfall einen Überblick über die vorhandenen
Geflügelbestände erhalten.
Um ein Übertragungsrisiko der Geflügelpest von bei uns überwinterndem
wildlebendem Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse) auf Hausgeflügel zu
vermeiden, wurde in der gestern veröffentlichten Allgemeinverfügung verfügt,
dass Hausgeflügel nicht mehr im Freien gefüttert werden darf und nicht mehr an
Oberflächengewässern (See, Bachläufen) gehalten werden darf, an dem sich auch
wildlebende Wassergeflügel aufhalten können. Des weiteren sind die Ausläufe für
Hausgeflügel ausbruchsicher einzuzäunen.
Sollte sich die Seuchenlage weiter verschärfen, kann eine Stallhaltung für das
Hausgeflügel angeordnet werden. Die Geflügelhalter werden in der
Allgemeinverfügung darauf hingewiesen, dass sie bereits jetzt im Vorfeld
entsprechend Sorge dafür tragen müssen, dass eine Aufstallung jederzeit möglich
ist.
Halter von großen Beständen, die über 100 Geflügel im Auslauf oder in
Freilandhaltung halten, müssen im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. Dezember
Blutuntersuchungen auf Geflügelpest durchführen lassen. Pro Hühnerbestand sind
10 Blutproben erforderlich. Diese können bei der Schlachtung oder Tötung vom
Haustierarzt, Geflügelgesundheitsdienst oder Veterinäramt entnommen werden und
sind für die Geflügelhalter kostenfrei.
Derzeit sind dem Landratsamt ca. 650 Geflügelhalter bekannt. Davon sind 12
Auslauf- bzw. Freilandhaltungen mit über 100 Tieren. Nur für Auslauf- bzw.
Freilandhaltungen mit über 100 Tieren gilt derzeit die Untersuchungspflicht.
Das Landratsamt - Veterinäramt und Gesundheitsamt - wird die jeweils
erforderlichen Maßnahmen unverzüglich treffen.
Weitere Informationen erteilt das Amt für Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung, Im Wallgraben 34, Telefon: 07751/86-5201, FAX:
07751/86-5299.