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Tunesien: Repressionskampagne gegen AnwältInnen

Radhia Nasraoui: "Wir sind die Zielscheibe"

AI Index: MDE 30/006/2005
Weitere Quellen: Reporter sans frontières,
Fédération internationale des ligues des droits de l'Homme (FIDH),
Personal Communication
17.5.2005


Unterdrückung der Zivilgesellschaft

Im November 2005 wird in Tunis erstmals eine UNO-Konferenz, der Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (SMSI, Sommet mondial sur a société de l'information) stattfinden. Das Treffen von supranationalen Organisationen mit der organisierten Zivilgesellschaft unter der Ägide der UNO soll der Förderung der Menschenrechte auf Meinungsfreiheit (wie Aufbau einer Informationsgesellschaft mit freiem Zugang zu und Recht auf Verbreitung von Information) dienen.

Die von der tunesischen Regierung ausgesprochene Einladung an Israels Premierminister Ariel Sharon zu diesem Gipfel löste Kritik bei den tunesischen MenschenrechtsverteiderInnen aus; eine friedliche Demonstration im März 2005 wurde brutal niedergeprügelt (die Rechtsanwältin Radhia Nasraoui trug ernste Verletzungen davon, siehe das Dokument AI-Index MDE 30/002/2005 bzw. die Aktion auf dieser Website). Der Gastgeber Tunesien, wo grundlegende Menschenrechte bekanntermaßen mit den Füßen getreten werden, bereitet sich auf seine Weise auf den UNO-Gipfel vor. Nach der Knebelung der Medien und der Unterdrückung der politischen Opposition, der NGOs, der Studierenden sind nun die AnwältInnen ins Visier geraten.

Ausschalten unbequemer AnwältInnen

In den vergangenen Wochen spitzte sich die Situation für RechtsanwältInnen in Tunesien kontinuierlich zu:

  • In der Nacht von 28. auf 29. April 2005 wurde der Rechtsanwalt Mohammed Abbou, Mitglied des Nationalen Rates für Freiheiten in Tunesien (CNLT, Conseil national pour les libertés en Tunisie), in einem von zahlreichen Unregelmäßigkeiten gekennzeichneten Prozess zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
    Die offiziellen Anklagepunkte lauteten: Zum einen wurde der Anwalt, der am 1. März 2005 verhaftet worden war, eines angeblichen körperlichen Angriffs auf einen seinen Berufskollegen während einer Konferenz im Jahr 2002 beschuldigt. Dafür lagen laut der Verteidigerin Radhia Nasraoui keine Beweise vor, und auch keineR der zahlreichen ZeugInnen konnte diesen Übergriff bestätigen. Zum anderen wurde der Rechtsanwalt der Verbreitung von Falschnachrichten über das Internet bezichtigt. Dies bezog sich auf einen Artikel auf der Website Tunisnews im August 2004, wo er die Folter in Tunesien anklagte, sowie auf einen neueren Artikel vom Februar 2005, in dem er die Einladung an Sharon zum UNO-Gipfel in Tunis kritisierte.
    amnesty international fordert die unverzügliche und bedingungslose Freilassung von Mohammed Abbou.

  • Am 29. April 2005 wollten einige Mitglieder des VerteidigerInnenteams Mohammed Abbou im Gefängnis besuchen. Nur die Anwältin Sonia Ben Amor wurde zum Häftling zugelassen. Nach wenigen Minuten wurde das Gespräch abrupt unterbrochen; Mohammed Abbou wurde brutal weggezerrt. Als Sonia Ben Amor darauf bestand, ihren Klienten nochmals zu sehen, wurde sie mit Gewalt aus dem Gefängnis geführt. In Folge erstattete die Gefängnisleitung Anzeige, dass die Anwältin Sachbeschädigung begangen sowie einem Wärter den Arm gebrochen hätte.

  • Die Verurteilung von Mohammed Abbou hat eine Mobilisierung unter den AnwältInnen in Tunesien bewirkt. Über 800 AnwältInnen in Tunis (es gibt 4.000 AnwältInnen in Tunesien, davon 1.500 in der Hauptstadt) solidarisieren sich mit Mohammed Abbou.
    Am 3. Mai 2005 sandte der Oberste Rat der Staatsanwaltschaft (CSM, Conseil suprême de la magistrature), in dem das Staatsoberhaupt Ben Ali den Vorsitz hat, eine Warnung an die RechtsanwältInnen: Die Beamten hätten den Auftrag, "alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Ordnung wieder herzustellen".

  • Am 3. Mai 2005 wurde Fawzi ben Mrad, ebenfalls Mitglied des VerteidigerInnenteams von Mohammed Abbou, verhaftet und am gleichen Tag zu vier Monaten Gefängnis wegen Amtsverletzung verurteilt.

  • Am 5. Mai 2005 wurden vier weitere Mitglieder des VerteidigerInnenteams von Mohammed Abbou (Sonia Ben Amor, Radhia Nasraoui, Ayachi Hammami, Raouf Ayadi) davon verständigt, dass sie sich auf Anordnung des Generalstaatsanwalts vor dem Disziplinargericht verantworten müssen. Die vier AnwältInnen laufen Gefahr, Berufsverbot zu erhalten.

  • Mehrere Dutzend AnwältInnen, darunter Radhia Nasraoui, beteiligten sich seit der Verurteilung von Mohammed Abbou an einem dauerhaften Sit-In im - von der Polizei belagerten - Haus der AnwältInnen, gegenüber dem Justizpalast. Als sich am 6. Mai 2005 mehrere AnwältInnen im Hof des Justizpalastes versammelten, wurden sie von der Polizei eingekreist und gewaltsam von dort vertrieben. Die AnwältInnen berichteten von Misshandlungen: Kleidung wurde zerrissen, Brillen gingen zu Bruch, einige AnwältInnen stürzten zu Boden.

"Die Staatsmacht strebt eine Eskalation an, und wir [AnwältInnen] sind die Zielscheibe", kommentierte die Menschenrechtsverteidigerin Radhia Nasraoui die Lage.

Helfen Sie mit!

Neben der bedingungslosen und unverzüglichen Freilassung der verurteilten Anwälte fordert amnesty international ein Ende der polizeilichen Überwachung der MenschenrechtsverteidigerInnen. ai fordert die tunesische Regierung auf, die zahlreichen Einschränkungen der Freiheit auf Meinungsäußerung in allen Medien, unter anderem im Internet, endlich aufzuheben und die unabhängigen Menschenrechtsorganisationen unbehindert arbeiten zu lassen.

Appellieren Sie an die tunesischen Behörden! (Musterbrief in französisch und deutsch)

Source: http://www.amnesty.at/gewerkschafterInnen/radhia/radhia_200505.htm



Fr 8. Jul 2005 21:22

amnesty.at
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