Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags
in Radio Lora Muenchen vom 5. Dezember 2011
Über
die systemimmanenten Probleme des Rechtsstaats bei der Wahrnehmung und
Bekämpfung des rechtsextremistischen Patriotismus
10 Jahre lang zieht eine rechtsradikale Terrorgruppe
durch Deutschland und bringt Menschen vorwiegend türkischer Herkunft um. Die
zuständigen Behörden verbuchen das unter „Milieu“-Taten und können für
Rechtsterrorismus keine Anhaltspunkte finden bzw. sie tun entsprechende
Hinweise als unbedeutend ab. Jetzt kommt auf einmal auf: Es war das „Thüringer
Mörder-Trio“, die Behörden lagen völlig daneben.
Sofort gehen alle wirklichen und ideellen
Verantwortungsträger Deutschlands in die Offensive. Die Kanzlerin ruft von oben
herab eine „Schande für Deutschland“
aus. Große Aufmerksamkeit gilt jetzt den Opfern: Es sei ihnen Unrecht getan
worden und man entschuldigt sich in aller Form bei ihnen. Sie werden vorgezeigt
als Beweisstücke dafür, wie sehr sich die Verantwortlichen jetzt angesichts des
unentdeckten „braunen Terrors“ in Grund und Boden schämen. Aber wofür schämen
sie sich? Sie schämen sich für ein „unfassbares Versagen“ der
Sicherheitsbehörden, das es da gegeben haben soll. Die wirklichen wie ideellen
Verantwortungsträger warten nur darauf, sich an der konstruktiven Bewältigung
der Affäre zu bewähren. Das tun sie natürlich, indem sie die Schuldigen
dingfest machen – und damit wird die Empörung gleich in die richtige Ecke
geschoben. So legen sie fest, welcher Schadensfall eingetreten ist und
sie reservieren sich zugleich die Alleinzuständigkeit für seine Reparatur. Die
Selbstanklage ist keinesfalls zu verwechseln mit dem Eingeständnis, dass der
staatliche Rechtsnachfolger des Dritten Reiches den „braunen Terror“ nicht so
richtig bekämpfen konnte oder wollte. Gegen diesen
Eindruck verwahrt sich der deutsche Staat mit seiner groß angelegten
Entschuldigungskampagne: Heute und eigentlich schon immer seien „wir“ Deutsche Ausländer- und besonders
Türkenfreunde, die mit ihrem Staat für die kompromisslose und eigentlich auch
erfolgreiche Ausgrenzung und Bekämpfung des Rechtsradikalismus einstünden. So
ungefähr lautet die Botschaft, die jedem Einwand die Luft rauslässt und den
unschlagbar guten Ruf der Nation unterstreicht.
So ein Dementi hat nur der nötig, der um die wirkliche
Stimmung weiß – und daran kräftig mitgewirkt hat. Die Debatte um einen
Sarrazin, der angesichts türkisch-arabischer Gemüsehändler gleich die nationale
Bedrohungslage „Deutschland schafft sich
ab“ erfand, ist ja noch nicht so
lange her. Natürlich haben sich verantwortliche Politiker von ihm abgegrenzt
und seine Ansichten als „übertrieben“ und „schädlich“ bezeichnet. Doch
andererseits wurde ihm umso entschiedener Recht gegeben: dass es doch
erhebliche „Integrationsdefizite“ gebe, dass „Parallelgesellschaften“
entgegengewirkt werden müsse, dass „Multikulti“ tot sei, dass überhaupt und
zusammenfassend diese Ausländer weiterhin ein „Problem“ seien. So teilen
deutsche Politiker ihrem Volk mit, dass es auf dessen „nationale Identität“
schwer ankomme und dass der Wunsch danach von einer patriotischen Gesinnung
zeuge, die staatsbürgerlich-demokratisch schwer in Ordnung geht. Von wegen,
Deutschland steht für „Verschiedenheit und Vielfalt“, wie es der
Bundespräsident betont hat. Nur weil die deutsche Politik selbst an vorderster
Front die nationale Gesinnung ihrer Bürger derart geschärft hat, überkommt die
Verantwortungsträger für Deutschland schlagartig das Bedürfnis klarzustellen,
dass das, was deutsche Ausländerhasser da getan haben, gar nicht passt zum „Deutschland der Anständigen“: Verstünde sich
das aber wirklich so von selbst, wie sie behaupten, dann brauchte es das ganze
Dementi nicht.
Jetzt,
angesichts des offensichtlichen Übergangs zum organisierten Verbrechen in der
rechtsradikalen „Szene“, stellt sich für den Staat schon die Frage, ob er an
seinem Umgang mit dem Rechtsextremismus nicht einiges ändern muss. Die vielen
jetzt angeprangerten „Pannen und Versäumnisse“ sind ja auch ein Ergebnis
dessen, dass der Rechtsextremismus von den zuständigen Behörden nicht als besondere
Gefahr eingestuft worden war. Auf einmal sind selbst viele Verantwortungsträger
öffentlich „beunruhigt“ über den
Zustand der Sicherheitsorgane. Die haben schließlich über ein Jahrzehnt lang
einen „nationalsozialistischen Untergrund“ nicht einmal als solchen erkannt,
sondern seinen Terrorismus unter der Rubrik „türkische Mafia“ eingeordnet. Und
es sind nicht mehr nur linke Kritiker, die sich besorgt fragen, ob die
deutschen Sicherheitsbehörden nicht „auf
dem rechten Auge blind“ seien. „Blind“ in der Hinsicht, dass die
Sicherheitsbehörden in solchen Gewalttaten von Faschisten gar keinen Angriff auf den Staat selbst, also eine
verfassungswidrige Bestrebung, gesehen haben. Das ist dann schon mehr als die
Entschuldigungs-und-Schäm-Kampagne: Wenn die unumschränkte Geltung des
staatlichen Gewaltmonopols in Frage steht, dann ist das glatt eine „Niederlage der deutschen Sicherheitsbehörden“,
so der Verfassungsschutzpräsident
Fromm. Und der Innenminister entdeckt im „Rechtsterrorismus
ein neues Phänomen.“
Das stimmt freilich nicht. Vielmehr hatte der Staat
rechtsradikale Taten ganz anders auf sich
bezogen als linksextremistische oder islamistische Verbrechen. Die hießen so, weil sie unter „Terrorismus“ eingeordnet
worden waren – und der Rechtsradikalismus eben nicht. Buback oder Hans-Martin
Schleyer sind aus dieser Sichtweise definitiv andere Opfer als ein toter
schwarzer Asylbewerber, und ein geplanter Bombenanschlag von Islamisten wird
anders gewichtet als eine groß angelegte Schlägerei gegen Ausländer, selbst
wenn dabei Menschen zu Tode kommen. Es kommt eben darauf an, wie der Staat sich als betroffen ansieht, welches Gewicht er den Verbrechen
beilegt, und daraus resultieren dann auch unterschiedliche Vorgehensweisen. Wer
ermittelt? Mit welchem Fahndungsaufwand? Wer rückt alles in den Täter- und
Sympathisantenkreis? Welche Mittel stellt der Staat zur Bekämpfung des „Umfelds“ zur Verfügung? Usw.
Angesichts der eindrucksvollen Serie rechtsradikal
motivierter Gewalttaten ordnet der Innenminister jetzt auch diese Täter unter ‚Terrorismus‘
ein. Aus dieser Neubewertung ergibt sich ein neues Anforderungsprofil für die
Staatsschutzbehörden: Sie müssen auf der Höhe der neu definierten Feindlage
sein und eine wirksame Bekämpfung zustande bringen. Nur weil dieser Maßstab jetzt gilt, kann man rückwärts mit der
so bequemen und verharmlosenden Diagnose des „Versagens“ auftrumpfen. Nach
vorne geblickt ist die Mordserie der Anlass,
die Ausweitung der Befugnisse und Mittel staatlicher Aufsichtsbehörden als unabweisbar
zu begründen. So kann eine kreative Diskussion über die allfällige Einrichtung
der bislang umstrittenen Vorratsdatenspeicherung, über eine Verbunddatei gegen
Rechts, wie es sie für Linke und Islamisten schon gibt, über eine effektivere
Kooperation der Verfassungsschutzbehörden, über die Einbeziehung des MAD usw.
nicht ausbleiben.
Dann kursiert allerdings auch ein interessanter Verdacht: „Konnte oder wollte der Verfassungsschutz
nichts sehen?“, lautet die Schlüsselfrage. Haben die Beamten nicht nur
Dateien „zu früh gelöscht“, sondern
sie überhaupt nur deswegen gelöscht, weil sie ihren Auftrag nicht begriffen
haben? Herrscht bei dieser Behörde überhaupt das richtige Verständnis für ihr
Schutzgut, die Verfassung? – Insbesondere angesichts der „großen Nähe“ verbeamteter Staatsschützer zu den Rechtsradikalen.
Die obersten Staatsschützer bis hinauf zum Innenminister müssen sich eingestehen,
dass viele ihrer V-Männer im rechtsradikalen Sumpf offenbar deutlich
unzuverlässiger arbeiten als gegen einschlägige Staatsfeinde aus dem linken
oder islamistischen Lager – kein Wunder, wenn sich private Gesinnung der
Schnüffler und der politische Standpunkt des Kontrollierten überschneiden. Gestört hat diese nicht nur in Thüringen
anzufindende Kumpanei in den letzten Jahren niemanden groß, für das Kontrollinteresse
und die dafür nötigen Informationen hat sie ja ausreichend funktioniert. Erst
jetzt gilt ja, dass es beim Rechtsterror einen Staatsfeind zu bekämpfen gilt. Deshalb wird es im Nachhinein als kontraproduktiv eingeschätzt, dass mit dem vielen
Geld, mit dem man von den V-Männern Informationen eingekauft hat, auch die
Objekte der Observation tatkräftig gefördert
wurden.
Dann
gibt es noch das umfängliche Feld der rechtsextremen Gesinnungsfreunde. Da handelt es sich offensichtlich nicht bloß um
die Anhängerschaft einer immer noch wählbaren Partei, der NPD, die ganz legal
Steuergelder als Wahlkampfunterstützung bezieht. Gegen diese Partei wird ein
neuer Verbotsantrag vorbereitet. Aber zum Wählerpotenzial der Rechten gehören
eben nicht nur enttäuschte CDU-Wähler, die im Falle eines NPD-Verbots von
selbst wieder im Hafen der konservativen Volkspartei einlaufen würden. Einigermaßen bestürzt
nehmen die staatlichen Stellen davon Notiz, dass in den zahllosen
rechtsradikalen Eltern‑, Schul- oder Gemeindeinitiativen, Heimatschutzgruppen
usw. nicht wenige unterwegs sind, die sich sehr gründlich der Demokratie entfremdet
haben. Sie bilden ein rechtes Sympathisantenumfeld, das ziemlich weit „in die Mitte unserer Gesellschaft“ reicht und, was ganz
spezielle Besorgnis erregt, „insbesondere für junge Menschen
große Anziehungskraft“ entfaltet. Im Osten der Republik sollen es örtlich
bis zu 40 % der Jugendlichen sein, die weder mit den Werten der
demokratischen Leitkultur noch mit den Parteien, die sie im Namen haben, etwas
anfangen können – „Scheißdemokratie!“ heißt umgekehrt der
Reim, den sie sich auf ihre Lebenslage gemacht haben. In Sachen politischer
Loyalität droht dem Staat gleich ein Teil seiner jungen Generation zu entgleiten,
und unter ihnen gibt es etliche, die zur Tat schreiten, die ihre private Gewalt
gegen das Recht des Gewaltmonopolisten stellen: Da sehen sich Demokraten
selbstverständlich in der Pflicht, für eine erfolgreiche Repatriierung ihrer
verlorenen Jugend zu sorgen – und leisten mit einer Effektivierung ihres
Verfassungsschutzes und vermehrter Polizeigewalt die nötige Überzeugungsarbeit.
Womit denn auch sonst.
Mehr zu diesem Thema im GegenStandpunkt:
„Der Aufruhr
um die Aufklärung der
rechtsradikalen Mordserie:
Deutschland entdeckt ein neues Terrorproblem von rechts“, in: GegenStandpunkt 4‑11
http://www.gegenstandpunkt.com/gs/11/4/gs20114c07.html
„Flugblatt des GegenStandpunkt zu
Antifa-Demos: Die Nazis passen nicht zu D - ihre Parolen schon“,
in: GegenStandpunkt 4‑10
http://www.gegenstandpunkt.com/gs/10/4/gs20104c06.html
GegenStandpunkt 4‑10:
„Nationalismus
global: Der Ausländer & das Problem, das er darstellt“:
http://www.gegenstandpunkt.com/gs/10/4/gs20104055.html
„Thilo Sarrazin...“
http://www.gegenstandpunkt.com/gs/10/4/gs20104062.html
http://www.gegenstandpunkt.com/gs/10/4/gs20104077.html
„Die USA ...: Was ist ... ein richtiger Amerikaner?“
„Wahlen in Wien ...: ... Führung und Volk in Sachen Ausländer & deren Integration“:
http://www.gegenstandpunkt.com/gs/10/4/gs20104102.html
„Das Volk,
in: GegenStandpunkt 1‑2006
„Rassismus“, GegenStandpunkt 1‑1995
www.gegenstandpunkt.com
Konrad
Hecker: Der Faschismus, München: GegenStandpunkt-Verlag 1996, 354 Seiten A5, € 20.–