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eata-bawue · EATA Baden-Württemberg
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Rückerstattung der Rückmeldegebühren in Baden-Württemberg   Beitragsliste  
Antworten | Weiterleiten Beitrag #87 von 287 |
An alle Studierenden und Hochschulabsolventen aus Baden-Württemberg!
 
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 19. März 2003 die 1997 eingeführte Rückmeldegebühr von 100,- DM, die bis zum Wintersemester 1998/99 erhoben wurde, für verfassungswidrig erklärt. Aufgrund dieser Entscheidung hat sich die Landesregierung entschlossen, alle von der Einführung mit Wirkung vom Sommersemester 1997 bis zu der Aussetzung der Erhebung mit Stichtag vom 29. Juli 1998 erhobenen Immatrikulations-, Rückmelde- und Zulassungsgebühren an die Studierenden zurück zu erstatten.
 
Die Rückerstattung erfolgt auf Antrag der Berechtigten durch diejenige Hochschule, die seinerzeit die Gebühren eingezogen hat. Die einzelnen Hochschulen haben ein Formular entwickelt, mit dem die Rückzahlung beantragt werden kann. Links zu den Formularen der wichtigsten Hochschulen in Baden-Württemberg haben wir unten zusammengestellt.
 
Wir empfehlen die Verwendung dieser Formulare. Die Erstattung kann nur erfolgen, wenn der Antrag handschriftlich unterschrieben ist. Auf per e-Mail oder Fax eingereichte Anträge können die Hochschulen keine Auszahlungen leisten. Die Erstattungsanträge müssen spätestens bis zum 31.12.2006 (Verjährung) gestellt werden.
 
Herzliche Grüße,
EATA Baden-Württemberg
 

Die Formulare zum Download
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Alle Angaben ohne Gewähr!
Die Formulare anderer Hochschulen finden sich auf der jeweiligen Homepage der Uni.
 
 
 
 


Mit 23. Apr 2003 17:30

eata_bawue
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eata_bawue
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23. Apr 2003
17:31
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