Auf den Spuren der Vorfahren
Geburten-, Sterbe- und Heiratsbücher sind für die Familienforschung einsehbar
Die Personenstandsbücher
sind nun seit Jahresbeginn im Prenzlauer
Archiv-Bestand zu finden.
Foto: Stadtarchiv Prenzlau
http://www.nordkurier.de/imag/hermes/heimat/heimat_vorfahren_2704.jpgGenealogie, Ahnen- und Familienforschung, erfreut sich zunehmender Beliebtheit, weiß Sabine Nietzold, Leiterin des Stadtarchivs Prenzlau im Dominikanerkloster. Sie berichtet von den Möglichkeiten, die Familienforscher in der Einrichtung haben.
Im Stadtarchiv stehen unterschiedliche Quellen und Hilfsmittel für Recherchen zur Verfügung. Bei den Prenzlauer Bürgerbüchern von 1586–1917 handelt es sich um die zeitlich am weitesten in die Vergangenheit zurückreichenden Quellen, auf die Familienforscher zurückgreifen können. In ihnen wurden jeweils die Personen eingetragen, die das Bürgerrecht der Stadt erworben hatten. Man findet nicht alle Einwohner eines Ortes darin, denn das Bürgerrecht war an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Erwerben konnte es nur, wer ein Jahreseinkommen von mindestens 150 Reichstalern hatte oder im Besitz von Grund und Boden war. Wer ein Handwerk oder ein Gewerbe in der Stadt ausüben oder ein Haus besitzen wollte, musste ebenfalls immer das Bürgerrecht erwerben. Dies galt auch für Frauen. Alle weiteren Einwohner der Stadt, die „Schutzverwandten“ – sie wohnten ohne formelles Bürgerrecht innerhalb der Stadtmauern – finden sich nicht in den Bürgerbüchern.
In den Prenzlauer Bürgerbüchern enthalten sind das Datum des Bürgerrechtserwerbs sowie Name und Beruf (Stand) des Bürgers und dessen Geburtsort. In späteren Büchern ist auch das Alter der Neubürger zum Zeitpunkt des Bürgerrechtserwerbs vermerkt, wodurch Rückschlüsse auf das Geburtsjahr gezogen werden können.
Im Bürgerkataster der Stadt von 1722, 1724 und 1735 wurden nicht im Sinne moderner Volkszählung, sondern gemäß absolutistischer Herrschaftsauffassung Informationen festgehalten: Der Name des Bürgers, dessen Alter, „die Profession, ob er selbiges wohl verstehe (der Beruf und ob er ihn erlernt hat – Anm. d. Red.), ob und warum er selbiges niederlegte, womit er sich sonst ernähre, ob er bemittelt ist, ob und wie viel Immobilien er besitze, ob er arm ist und woher die Armut herrühre, wie viel Söhne er habe und wie alt diese sind, was sie für eine Profession ergriffen haben und wo selbige sich aufhalten“.
Auch die Leichenbücher der Stadt Prenzlau von 1823–1876 können herangezogen werden: In ihnen wurden die monatlich Verstorbenen aufgelistet und ihre Grabfläche angegeben. Verzeichnet sind Name, Stand und Alter der Verstorbenen.
Zudem kann man in Steuerlisten, im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit „Schoßregister“ genannt, Spuren finden. Hier wurden Bürger namentlich aufgeführt und die von ihnen gezahlte bzw. zu zahlende Steuersumme eingetragen. Steuerlisten und Schoßregister sind im Stadtarchiv Prenzlau ab 1576 vorhanden. Die Steuererhebung erfolgte jeweils stadtviertel- und straßenweise. So erfährt man zum Beispiel, wo jemand innerhalb der Stadt gewohnt hat. Beim Vergleich mehrerer Register erkennt man, wann möglicherweise ein Besitzerwechsel bei städtischen Häusern stattgefunden hat.
Die am häufigsten genutzten Quellen für die Familienforschung sind die von 1866 bis 1938 erschienenen 14 Prenzlauer Adressbücher. Bis auf zwei kleine Lücken, 1880–1892 und 1914–1925, sind sie regelmäßig im Abstand von drei bis vier Jahren herausgekommen. Anders als bei den Bürgerbüchern sind hier alle Einwohner Prenzlaus bis auf eine Einschränkung verzeichnet: Verheiratete Frauen findet man nicht, denn nur ihre Ehemänner sind aufgeführt. Erst nach dem Ableben des Ehemannes wurden sie als Witwen genannt. Aus den Eintragungen kann man den Stand des Einwohners entnehmen sowie dessen Wohnsitz und ob er Eigentümer eines Hauses war.
Für die Zeit zwischen 1938 und 1950 fehlen Einwohnerverzeichnisse, so dass sich gerade für diese Zeit des Umbruchs eine Lücke ergibt, die kaum ersetzbar ist. Durch Kriegswirren und die Zerstörung der Stadt Ende April 1945 kam es zur beträchtlichen Umwälzung der Bevölkerung. Viele Prenzlauer kamen nach der Flucht aus Prenzlau im April 1945 nicht wieder in ihre Heimat zurück. Dafür fanden viele Vertriebene aus ehemaligen Ostgebieten hier eine neue Heimat. 1949 gründeten ehemalige, heimatverbundene Prenzlauer den Heimatkreis Prenzlau. Er gab in den Jahren 1969, 1972, 1976 und 1985 vier Adressbücher von ehemaligen Prenzlauern heraus, die vor 1961 in den Westteil Deutschlands verzogen sind. In ihnen findet man die damals aktuelle Anschrift der Verzogenen sowie die Angabe des ehemaligen Wohnsitzes im Kreis bzw. der Stadt Prenzlau.
Erst um 1950 setzt die Meldekartei von Prenzlau ein, die zwar nicht selbst eingesehen werden darf, in denen wir aber für unsere Nutzer recherchieren. Im Idealfall enthält sie neben persönlichen Daten auch Informationen zum Geburtstag und -ort der Eltern, des Ehepartners sowie der Kinder. Auch Heiratsdaten können auf der Kartei verzeichnet sein.
Seit Jahresbeginn sind weitere Unterlagen in den Archiv-Bestand eingegangen, die für Familienforscher von Interesse sind: Die Personenstandsbücher des Standesamtes (Geburten-, Sterbe- und Heiratsregister). Standesämter wurden am 1. Oktober 1874 in Preußen und am 1. Januar 1876 im gesamten Deutschen Kaiserreich eingeführt. Mit dem Personenstandsgesetz vom 6. Februar 1875 ging die Führung der Standesregister an die jeweiligen Kommunen über. Davor führten Pfarrämter der Kirchen die Standesregister. Da der Staat bemerkte, dass sich Kirchenbücher auch für die Zählung der Bevölkerung eignen und deshalb nützlich sein können, schrieb Preußen den Kirchen im „Allgemeinen Landrecht“ von 1794 vor, wie Kirchenbücher zu führen sind. Die Ideen der Französischen Revolution indes führten in den linksrheinischen Gebieten im Personenstandswesen zur Trennung von Kirche und Staat. Dort wurde die Trennung auf dem Gebiet der Personenstandsregisterführung 1792 durch ein Gesetz vollzogen.
1803 wurde dies im französischen Code Civil bekräftigt und eingehend reglementiert. Die Gemeindevorsteher hatten als Zivilstandsbeamte die staatlichen Register über Geburten, Heiraten und Sterbefälle zu führen. Dabei blieb es auch, als die Rheinlande preußisch wurden.
Da Prenzlau zu Preußen gehörte, setzen erste Standesamtsregister hier am 1. Oktober 1874 ein. Bis Ende 2008 verblieben die Personenstandsbücher ausschließlich beim Standesamt, das die Bücher auch bearbeiten, das heißt Berichtigungen oder Nachträge vornehmen konnte. Das mit 2009 in Kraft getretene neue Personenstandsgesetz schreibt eine Schließung der Personenstandsbücher nach festgelegten Fristen vor: Geburtenbücher nach 110 Jahren, Sterbebücher nach 30, Heiratsbücher nach 80 Jahren. Da die Bücher dann nicht mehr bearbeitet werden, verlieren sie ihren Charakter als Verwaltungsschriftgut und gehen in die Bestände der Kommunalarchive über. Im Februar sind vom Stadtarchiv aus dem Standesamt Prenzlau übernommen worden: Geburtenbücher von Oktober 1874–1898; Sterbebücher von Oktober 1874–1978; Heiratsbücher von Oktober 1874– 1928. Jährlich kommt jeweils ein neuer Band hinzu.
Wer Familienforschung betreiben will, kann selbstständig nach Vorfahren oder Verwandten recherchieren. Dafür ist eine Voranmeldung erforderlich. Die neuen Öffnungszeiten des Stadtarchivs sind Dienstag und Donnerstag von 10 bis12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, freitags von 10 bis12 Uhr.
http://www.nordkurier.de/index.php?objekt=nk.magazin.heimatgeschichte_ukk&id=532416