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[288] Neuer AUSDRUCK / Analyse zu Myanmar   Beitragsliste  
Antworten | Weiterleiten Beitrag #223 von 224 |

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Online-Zeitschrift "IMI-List"
Nummer 0288 .......... 12. Jahrgang ........ ISSN 1611-2563
Hrsg.:...... Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
Red.: IMI / Christoph Marischka / Jürgen Wagner
Abo (kostenlos)........ IMI-List-subscribe@yahoogroups.com
Archiv: ....... http://www.imi-online.de/mailingliste.php3
----------------------------------------------------------


Liebe Freundinnen und Freunde,

in dieser IMI-List findet sich

1) die aktuelle Juni-Ausgabe des IMI-Magazins AUSDRUCK, die wir mit
dieser Mail ins Netz stellen;

2) eine Analyse von Jürgen Wagner zu den Interventionsbestrebungen in
Myanmar, der so genannten „Verantwortung zum Schutz" und den
geopolitischen Interessen dahinter.


1) AUSDRUCK - Das IMI-Magazin (Juni 2008)

Soeben ist die Juni-Ausgabe des IMI-Magazins erschienen. Enthalten
sind u.a. eine Analyse zu weniger letalen Waffen der Bundeswehr und
ein Schwerpunkt zur Versicherheitlichung des Klimas.

Die komplette Ausgabe zum download:
http://www.imi-online.de/download/Ausdruck-Juni-08.pdf


INHALTSVERZEICHNIS

SCHWERPUNKT DEUTSCHLAND UND DIE BUNDESWEHR

-- Jonna Schürkes und Christoph Marischka
Erweitertes Handlungsspektrum der Bundeswehr durch weniger letale Waffen
http://www.imi-online.de/download/JSCM-NLW-juni08.pdf

-- Tobias Pflüger
Konservativer Horrorkatalog: Die "Sicherheitsstrategie für
Deutschland" der CDU/CSU
http://www.imi-online.de/download/TP-CDUStrategie-Juni-08.pdf

-- Christoph Marischka
Siemens und Telekom im Sumpf der Sicherheitsindustrie
http://www.imi-online.de/download/CM-Siemens-Juni-08.pdf

-- Lühr Henken
Hightech im Kampfanzug
http://www.imi-online.de/download/LH-IdZ-juni-08.pdf


DIE INSTRUMENTALISIERUNG DES KLIMAS

-- Jürgen Wagner
Die Versicherheitlichung des Klimawandels
http://www.imi-online.de/download/JW-Klima-juni-08.pdf

-- Klaus Pedersen
Agrotreibstoffe: Der ultimative Angriff auf die Ernährungssicherheit
http://www.imi-online.de/download/KP-Agrobenzin-juni-08.pdf

-- Christoph Marischka
Haiti und der Krieg gegen die Armut
http://www.imi-online.de/download/CM-HaitiHunger-juni-08.pdf

-- Lisa Oster
Goldgräberstimmung in der Arktis: Der "Kalte Krieg" um
Gebietsansprüche am Nordpol
http://www.imi-online.de/download/LO-Arktis-juni-08.pdf

-- Jürgen Wagner
Humanitäre Heuchelei: Myanmar und die Militarisierung des
Katastrophenschutzes
http://www.imi-online.de/download/JW-Myanmar-juni-08.pdf


antimilitaristische rundschau
http://www.imi-online.de/download/Amil-juni-08.pdf


2) Analyse zu den Interventionsbestrebungen in Myanmar, der so
genannten „Verantwortung zum Schutz" und den geopolitischen Interessen
dahinter.

Humanitäre Heuchelei
Myanmar als Türöffner für Humanitäre Interventionen und die
Militarisierung des Katastrophenschutzes
IMI-Analyse 2008/020 - in: AUSDRUCK (Juni 2008)
http://www.imi-online.de/2008.php3?id=1775
5.6.2008, Jürgen Wagner


Eigentlich ist die humanitäre Nothilfe im Katastrophenfall zu strikter
Neutralität verpflichtet, weshalb Forderungen, ihr gegebenenfalls den
Weg buchstäblich freizuschießen, einen Widerspruch in sich darstellen.
Nachdem das Militärregime in Myanmar (Birma) sich jedoch weigerte,
humanitäre Helfer zur Versorgung der zahlreichen Opfer des Zyklons
"Nargis", der Anfang Mai weit über 100.000 Todesopfer gefordert hatte,
ins Land zu lassen, wurde nichtsdestotrotz genau so argumentiert:
"man" – also der Westen - sei nun befugt, mit Gewalt Gutes zu tun.

Selbstverständlich ist es schockierend, wie kaltschnäuzig das dortige
Militärregime lange Zeit die eigene Bevölkerung sterben ließ, indem
humanitären Helfern der Zutritt untersagt wurde. Andererseits wird
jedoch geflissentlich ausgeblendet, dass die westliche Politik hieran
alles andere als unschuldig war. Denn die Machthaber in Myanmar
lehnten keineswegs grundsätzlich jedwede Hilfe ab, sie befürchteten
jedoch, dass die militärische Flankierung der Nothilfe ein
willkommener Vorwand darstellte, um das Militärregime zu Fall zu
bringen.[1] Die Tatsache, dass vor allem aus US-Kreisen offen
gefordert wurde, nun die Gelegenheit beim Schopfe zu packen und einen
"Regime Change" herbeizuführen, trug somit maßgeblich zur harten
Haltung der dortigen Staatsmacht bei und zeigt zudem, wie wenig es bei
der ganzen Auseinandersetzung letztlich darum ging, notleidenden
Menschen effektiv zu helfen.

Tatsächlich verfolgt die "westliche Staatengemeinschaft" vor allem
drei Ziele. Erstens haben vor allem die USA geostrategische Interessen
in Chinas Hinterhof im Auge. Zweitens wurde versucht die "humanitäre
Intervention" (im Neusprech: Responsibility to Protect – R2P)
endgültig als (westliches) Gewohnheitsrecht zu etablieren und so das
in der UN-Charta verankerte Nicht-Einmischungsgebot auszuhebeln. Dies
soll es künftig ermöglichen, renitente Staaten nahezu beliebig
militärisch abstrafen zu können - wohlgemerkt auch ohne Mandat des
UN-Sicherheitsrates. Schließlich soll drittens, auf Grundlage der
neueren Debatte die ohnehin begonnene Militarisierung des
EU-Katastrophenschutzes weiter vorangetrieben werden.


USA: Regime Change am geostrategischen Nadelöhr

Das Militärregime in Myanmar ist seit 1962 an der Macht. Es
unterdrückt die Bevölkerung auf brutale Weise und geht äußerst
repressiv gegen jegliche Form von Widerstand vor. Dies hat allerdings
weder die USA noch Deutschland lange Zeit davon abgehalten, das Regime
zu stärken. So belieferte Heckler & Koch die Armee ebenso mit dem
Schnellfeuergewehr G3 wie die Firma Rheinmetall, die zusätzlich auch
MG42 Maschinengewehre lieferte. Von deutscher Regierungsseite führte
lange Zeit keine noch so blutige Aktion des Militärs zu einem
Exportverbot: "Weder der eskalierende Guerillakrieg noch die blutige
Niederschlagung friedlicher Proteste in Rangun 1974 beeindruckten die
Bonner Exportkontrolleure."[2]

Erst nachdem China, das zuvor auf einen Sturz des Militärregimes
hingearbeitet hatte, begann, mit ihm zu kooperieren, kam es zu einem
Kurswechsel: "Der umfassenden chinesischen Weichenstellung der 1980er
Jahre, die auch andere Politikfelder betraf und erkennbar einen
weltpolitischen Aufstieg Beijings zum Ziel hatte, folgte eine
außenpolitische Kursänderung im Westen. So werden seit Mitte der
1980er Jahre nicht nur antichinesische Kräfte in der erstarkenden
Volksrepublik selbst gefördert (unter anderem Tibet), sondern etwa
auch in Myanmar."[3] Die blutige Niederschlagung von Studentenunruhen
im Jahr 1988, bei denen Tausende mithilfe deutscher Waffen
niedergemetzelt wurden, diente als Anlass, um nun auch offiziell mit
dem Regime zu brechen.

Vor diesem Hintergrund hat vor allem die US-Regierung seit Längerem
ein Interesse daran, mit einem Regimewechsel in Myanmar einen
wichtigen Verbündeten Pekings in der Region aus dem Spiel zu nehmen.
Zudem ist das Land für China auch als Transitgebiet für den Handel mit
Indien und als Rohstofflieferant von gewisser Bedeutung.[4] Vor allem
liegt es aber an einem der wichtigsten Nadelöhre der Weltschifffahrt,
der Straße von Malakka, durch die täglich 80% des chinesischen
Ölbedarfs geschleust wird. Da die Etablierung eines freundlich
gesinnten Regimes - ganz zu schweigen von der Errichtung von
Militärbasen – also für die US-Regierung von einigem Interesse ist,
arbeitet sie schon seit einiger Zeit immer offener auf dieses Ziel
hin. Wie so häufig setzt sie hierfür auf das "National Endowment for
Democracy" (NED), eine quasi staatliche Institution zur
Destabilisierung anti-amerikanischer Regierungen. So schreibt der
Journalist William Engdahl: "Das US-Außenministerium hat zentrale
Oppositionsführer von zahlreichen Anti-Regierungsorganisationen in
Myanmar rekrutiert und trainiert. Seit 2003 haben die USA dem National
Endowment for Democracy mehr als $2.5 Mio im Jahr für Aktivitäten zur
Förderung eines Regimewechsels in Myanmar bereitgestellt."[5]

Dass die Befehlshaber in Myanmar sämtlichen westlichen Akteuren extrem
misstrauisch gegenüberstehen, ist vor diesem Hintergrund wenigstens
halbwegs verständlich. Anstatt eine Militärintervention grundsätzlich
auszuschließen, wurde dieses Misstrauen durch die offenen
Interventionsdrohungen weiter verstärkt. Dies diente wiederum als
Anlass für Forderungen, die "Hilfslieferungen" militärisch
durchzusetzen und hierdurch "der Junta einen schweren politischen
Schlag zu versetzen", wie es der einflussreiche Publizist Robert
Kaplan formulierte. Nach der Militärintervention müsse das Land, so
Kaplan weiter, von amerikanischen Truppen besetzt werden: "Da eine
humanitäre Invasion letztendlich zum Kollaps des Regimes führen
könnte, müssten wir anschließend eine weit gehende Verantwortung
akzeptieren."[6] Diese Sichtweise wird offenbar auch in hohen
Regierungskreisen geteilt. So wird ein Diplomat aus dem Umfeld des
US-Botschafters bei den Vereinten Nationen, Zalmay Khalilzad, mit
folgenden Worten zitiert: "Wir versuchen ihren Untergang zu
beschleunigen."[7] Dass die US-Regierung darüber hinaus frühzeitig den
mit Marschflugkörpern ausgerüsteten Zerstörer USS Mustin in die Region
beorderte und ihn von drei Schiffen der Kampfgruppe Essex flankieren
ließ, diente hier sicherlich auch nicht gerade als vertrauensbildende
Maßnahme. Zugleich wurden Helikopter der Air Force für eine mögliche
Luftbrücke nach Thailand verlegt.[8]

Ganz so hemdsärmelig wie in den USA traut sich in Europa (noch)
niemand, militärische Interventionen mit der Notwendigkeit zur
Durchsetzung ökonomischer und strategischer Interessen zu begründen -
hierfür braucht es ein humanitäres Gewand.


R2P und das Ende des Nicht-Einmischungsgebots

Da die UN-Charta militärische Interventionen eigentlich kategorisch
verbietet[9] und nur zwei eng gefasste Ausnahmetatbestände für die
Anwendung von Gewalt vorsieht – zur Selbstverteidigung und bei einer
Bedrohung des Weltfriedens (zuvor müssen jedoch sämtliche anderen
Mittel ausgeschöpft werden) – wird seit mehreren Jahren versucht,
dieses Nicht-Einmischungsgebot auszuhöhlen.

Erreicht werden soll dies vor allem, indem mit den so genannten
humanitären Interventionen eine weitere Option etabliert wird, um
künftig "völkerrechtskonform" in fremde Länder einfallen zu können.
Dies erfordert jedoch eine Neu-Definition des in der UN-Charta
verankerten staatlichen Souveränitätsrechts. Erste Überlegungen hierzu
wurden bereits Mitte der 90er angestellt.[10] Nach der "humanitären
Intervention" in Form des Angriffskriegs gegen Jugoslawien im Jahr
1999 betonte UN-Generalsekretär Kofi Annan bei zwei Auftritten vor der
Generalversammlung (1999 und 2000) die Notwendigkeit, das
Nicht-Einmischungsgebot in seiner bisherigen engen Auslegung zu
überdenken.

Daraufhin übernahm die kanadische Regierung im September 2000 die
Initiative, indem sie die "International Commission on Intervention
and State Sovereignty" (ICISS) ins Leben rief. Der ICISS-Bericht wurde
schließlich Ende 2001 unter dem Titel "The Responsibility to Protect"
veröffentlicht. Der Kernpunkt des Berichts besteht in seiner
Forderung, das staatliche Souveränitätsrecht – und damit auch der
hieraus abgeleitete weit gehende Schutz vor einer Gewaltanwendung
anderer Staaten bzw. der "internationalen Gemeinschaft" - solle nicht
mehr uneingeschränkt für alle Mitglieder der Vereinten Nationen
gelten. Souveränität solle künftig vielmehr eine Art Lizenz
darstellen, die bei Verstoß gegen verschiedene Normen und Werte
jederzeit wieder entzogen werden kann. Ein Staat, der nicht fähig oder
willens sei, den Schutz seiner Zivilbevölkerung zu gewährleisten,
könne nicht als souverän gelten und demzufolge auch nicht in den
Genuss des Nicht-Einmischungsgebots kommen. Vielmehr sei in einem
solchen Fall die "internationale Gemeinschaft" verpflichtet, notfalls
militärisch für Ordnung zu sorgen.[11]

Der zweite wichtige Aspekt des ICISS-Reports war, dass vorgeschlagen
wurde, derartige humanitäre Interventionen von einem Mandat des
UN-Sicherheitsrates abzukoppeln: "Aufgrund der früheren Unfähigkeit
oder Unwilligkeit des Sicherheitsrates, die an ihn gesetzten
Erwartungen zu erfüllen, ist es schwierig zu argumentieren, dass
alternative Maßnahmen, der Responsibility to Protect Geltung zu
verschaffen, völlig außer acht gelassen werden können, sollte der
Sicherheitsrat explizit einen Vorschlag für eine Intervention
ablehnen, in der humanitäre oder menschenrechtliche Fragen eine
erhebliche Rolle spielen oder in denen der Sicherheitsrat es versäumt,
sich mit solch einem Vorschlag in einem vernünftigen Zeitrahmen zu
befassen."[12]

Einer solch weit gehenden Selbstentmachtung wollten die Vereinten
Nationen jedoch nicht zustimmen, die Ermächtigung zur Intervention
wurde in den Folgeberichten explizit an ein Mandat des
Sicherheitsrates gekoppelt. Das Grundkonstrukt der R2P wurde jedoch
vollständig übernommen. Es fand sowohl Eingang in den Bericht der
eingesetzten Expertengruppe zur Reform der UNO als auch in den Report
des damaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan zum selben Thema.[13]
Schließlich wurde die R2P im September 2005 auf dem Treffen der
UN-Generalversammlung in das Abschlussdokument aufgenommen: "Jeder
einzelne Staat hat die Verpflichtung, seine Bevölkerung vor
Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen
gegen die Menschlichkeit zu schützen."[14] Sollte ein Staat dieser
Verpflichtung nicht nachkommen, sei der Sicherheitsrat nun auch
befugt, militärische Maßnahmen zu ergreifen, um in innerstaatliche
Konflikte einzugreifen, auch wenn diese keine Bedrohung des
Weltfriedens darstellen. Zwar stellt die Responsibility to Protect
damit noch kein geltendes Völkerrecht dar, sollte sie aber in der
Praxis Schule machen, könnte sie sich sukzessive als Gewohnheitsrecht
etablieren.

Seit dem Beschluss der Generalversammlung werden Militärinterventionen
immer häufiger unter Bezugnahme auf die Responsibility to Protect
eingefordert.[15] Zuletzt war sie das omnipräsente
Legitimationskonstrukt für ein militärisches Eingreifen in Myanmar.

Interventionsgebrüll im humanitären R2P-Gewand

Seit Jahren erweist sich der einstige Mitbegründer von Ärzte ohne
Grenzen und heutige französische Außenminister Bernard Kouchner als
eifrigster Befürworter von humanitären Interventionen. Auch im Falle
Myanmars setzte er sich bereits früh dafür ein, die Katastrophenhilfe
notfalls auch militärisch gegen den Widerstand des Regimes zu
erzwingen und begründete dies mit Verweis auf die Schutzverantwortung
der internationalen Gemeinschaft. Der UN-Sicherheitsrat müsse aktiv
werden, er könne "entscheiden einzuschreiten, um das Durchkommen von
Hilfe zu erzwingen."[16]

Da aber China sein Veto gegen eine Militärintervention eingelegt
hätte, bot sich zugleich auch noch die Gelegenheit, die
ICISS-Forderung aufzugreifen, R2P-Interventionen von einem Mandat des
Sicherheitsrates abzukoppeln. Dabei taten sich vor allem deutsche
Politiker besonders unangenehm hervor. Hierfür plädierte etwa der
SPD-Außenexperte Gert Weisskirchen, der aber wenigstens noch
einräumte, seine Forderung sei "völkerrechtlich umstritten."[17] Von
solchen Bedenken ließ sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Ruprecht
Polenz überhaupt nicht beirren: "Ich glaube, wenn sich jetzt nicht
schnell konkret etwas ändert in Birma selbst, dass die Helfer ins Land
dürfen, dass man die Katastrophenhilfe annimmt, die praktisch an den
Grenzen Birmas wartet, dann kommen wir in eine Situation, wo die
Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung, also diese sogenannte
Rechtsfigur 'Responsibility to Protect' wirken würde - und sie ist
zwar zunächst abhängig von einem Handeln des Sicherheitsrates -, aber
ich darf daran erinnern: sie ist entwickelt worden nach der
Intervention im Kosovo, und damals hat bekanntlich der Sicherheitsrat
auch versagt. [...] Wenn der Sicherheitsrat in einer solchen
schwerwiegenden Situation sich nicht in der Lage sieht zu handeln,
weil Länder ihn blockieren, die ein Vetorecht haben, dann ist die
internationale Staatengemeinschaft aufgefordert, nicht einfach
tatenlos zuzusehen."[18]

Dass mit Wolfgang Neskovic ausgerechnet ein Bundestagsabgeordneter der
LINKEN auf den Interventionszug aufsprang, setzte dem Ganzen
schlussendlich die Krone auf: "Das ist eine extraordinäre Situation.
Aber es geht hier nicht um eine militärische Intervention, um die
Verhältnisse umzudrehen oder das Regime zu beseitigen. Es geht um
humanitäre Hilfe, darum, das Überleben der Menschen nach einer
Naturkatastrophe sicherzustellen. Es gibt einen übergesetzlichen
Notstand, der militärisches Einschreiten rechtfertigen würde. Zur Not
auch ohne Sicherheitsratsbeschluss."[19]

Am 1. September 2008 wird der Zwischenbericht des R2P-Beauftragten der
Vereinten Nationen, Edward C. Luck, erscheinen. Die oben zitierten
Drohungen dienten deshalb u.a. auch dem Zweck, einen Stimmungsteppich
auszubreiten, um die R2P endgültig als verbindliches
Völkerrechtsprinzip zu verankern. Ebendies wird bereits im so
genannten Kuhne-Bericht des Europäischen Parlaments über die Umsetzung
der Europäischen Sicherheitsstrategie gefordert, nämlich dass "die
menschliche Sicherheit ('human security') ein Kernbegriff im Rahmen
der ESS ist, der für die EU – zusammen mit dem Prinzip der
Verantwortung zum Schutz ('responsibility to protect') – eine
verbindliche politische Richtschnur darstellt, wenn es darum geht zu
entscheiden, ob ein Einsatz stattfinden soll, sowie ein starkes
politisches Mandat, das sie in die Lage versetzt, in Krisenfällen
wirksam einzugreifen."[20]

Zumindest mittelfristig soll so ein völlig neues Einfallstor für
völkerrechtlich gedeckte Militärinterventionen geschaffen und deren
internationale Akzeptanz per UN-Deckmäntelchen erhöht werden. So
betont das Weißbuch der Bundeswehr vom Oktober 2006: "Als Reaktion auf
die Intervention im Kosovo 1999 ist die völkerrechtliche Lehre [sic!]
von der 'Responsibility to Protect' entstanden. Auch wenn die Staaten,
die sich diese Lehre zu eigen gemacht haben, wahrscheinlich noch nicht
in der Mehrheit sind, prägt die Debatte um diesen Begriff doch
zunehmend das Denken westlicher Länder. Dies wird langfristig
Auswirkungen auf die Mandatierung internationaler Friedensmissionen
durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen haben. Denn gerade,
wenn es zum Einsatz militärischer Gewalt kommt, ist die
völkerrechtliche Legitimation entscheidend."[21]

Da die mit der Ausarbeitung des ICISS-Reports befasste Kommission
künftig R2P-Interventionen auch für Fälle von "Aufruhr" und Ähnlichem
befürwortet, sollte man sich keine Illusionen machen, dass sich hier
gerade ein Universalinstrument zur militärischen Durchsetzung
westlicher Interessen herausbildet. Nach Angaben eines am
ICISS-Bericht beteiligten Autoren, "gelangte die Kommission in ihrem
Report zu dem Schluss, dass das Gebot der Nicht-Intervention gegenüber
der internationalen Verantwortung zum Schutz zurücktritt, wenn eine
Bevölkerung aufgrund von Bürgerkrieg, Aufruhr, Repression oder
Versagen des Staates schweres Leid erfährt und wenn die betreffende
Regierung nicht willens oder fähig ist, dies zu beenden oder
abzuwenden."[22]


Myanmar: Paradebeispiel Humanitärer Heuchelei

Dass letztlich das Militärregime zumindest einer Teilöffnung
zustimmte, dürfte wohl primär dem Einfluss der ASEAN-Staaten sowie
Chinas geschuldet gewesen sein. Die Strategie des Regime Change per
Katastrophenhilfe führte stattdessen zu einer Verhärtung des
Militärregimes, was wiederum zum Anlass genommen wurde, der R2P
Geltung zu verschaffen: "Jede Regierung eines souveränen Staates wird
eine solche Handlungsweise zu recht als feindseligen Akt empfinden und
schon im Ansatz zu verhindern suchen. Erst recht Burmas Obristen, die
angesichts ihrer internationalen Ächtung jedes Eingreifen von außen
als Vorspiel zum Regime Change fürchten und das nicht ohne Grund."[23]

Letztlich verliert die humanitäre Nothilfe durch die offene
Verquickung mit dem Militär, das logischerweise völlig andere
Interessen im Auge hat, als leidenden Menschen zu helfen, ihre
Neutralität und damit ihre Legitimität. Wie das Beispiel Myanmar
zeigt, ist diese Neutralität jedoch eine notwendige Bedingung, um
Nothilfe überhaupt effektiv gewährleisten zu können. Selbst der
R2P-Beauftragte Edward C. Luck ließ diesbezüglich keine
Missverständnisse aufkommen: "Sollen wir uns den Weg ins
Katastrophengebiet freikämpfen und so auch noch den Krieg ins Land
bringen? Man bekommt doch keine Ärzte und Helfer in die Region, indem
man eine humanitäre Tragödie in eine militärische Konfrontation
verwandelt."[24] Trotzdem wird die Militarisierung der humanitären
Nothilfe gerade im Rahmen der Europäischen Union derzeit massiv
vorangetrieben.


Die Militarisierung des EU-Katastrophenschutzes

Bereits im Mai 2006 schlug der ehemalige französische Außenminister
Michel Barnier in einem im Auftrag der damaligen österreichischen
EU-Präsidentschaft erstellten Bericht die Gründung einer europaweiten
Katastrophenschutztruppe (europe aid) vor, vorgeblich um durch die
Bündelung von Ressourcen Kosten zu sparen.[25] Brisant ist dabei aber,
dass europe aid um militärische Komponenten ergänzt und u.a. auch in
Bürgerkriegsszenarien zum Einsatz kommen soll. Bereits in der
Einleitung heißt es, die Vorschläge bezögen sich auf die "Krisen und
Katastrophen, die wir sehr wahrscheinlich werden bewältigen
müssen."[26] Diese Formulierung kehrt mehrmals wieder, während
gleichzeitig versteckt in einer Fußnote Krisen derart definiert
werden, "dass von mindestens einer Konfliktpartei sporadisch Gewalt
eingesetzt wird."[27] Im Klartext bedeutet diese Definition, dass
humanitäre Nothilfe in Bürgerkriegsszenarien künftig integral mit dem
Militär zusammenarbeiten soll, was im Report auch deutlich
angesprochen wird: "In den Krisenszenarien und Protokollen ist auch
die Ergänzung durch militärische Hilfsmittel systematisch zu prüfen,
um ein Höchstmaß an Integration zu gewährleisten und die Kosten für
ihre Mobilisierung in Notfällen zu begrenzen."[28]

Hierdurch würde die humanitäre Nothilfe dauerhaft militarisiert.
Mittlerweile zog auch die Europäische Kommission nach, die Barniers
Vorschläge in einer Miteilung im März 2008 aufgriff. Spätestens bis
Mitte 2009 soll ein "integriertes europäisches Konzept zur Verhütung
von Naturkatastrophen" erstellt werden, bei dem u.a. das Militär
helfen soll, "größere konfliktbedingte Notsituationen in- und
außerhalb der EU" zu bewältigen. Als Orientierung werden dabei
explizit die Vorschläge des Barnier-Berichts benannt.[28] Auch der
Europäische Rat betont: "Um Menschenleben zu retten, könnten
militärische Mittel zur Ergänzung ziviler Kapazitäten notwendig sein."[29]

Wie in vielen anderen Bereichen droht nun auch die humanitäre Nothilfe
zu einem integralen Bestandteil des westlichen
Militärinterventionismus zu verkommen. Die Debatte um Myanmar und die
R2P soll hier ein neues Einfallstor schaffen, um künftig noch häufiger
militärisch eingreifen zu können. Wie so häufig liefert die
allgegenwärtige humanitäre Heuchelei hierfür eine willkommene
Steilvorlage, der leider allzu viele Menschen auf den Leim gehen.


Anmerkungen

[1] Humanitäre Hilfe in Birma militärisch erzwingen?, medico, 20.05.2008.
[2] Deckert, Romas: "Stark und Schnell": Deutsche Waffen in Birma,
Kleinwaffen-Newsletter, November 2007.
[3] MYANMAR – Gedanken darüber weshalb die Regierung Hilfe ablehnt,
URL:
http://politikglobal.blogspot.com/2008/05/0805-22-myanmar-weshalb-lehnt-die.html
(04.06.2008).
[4] Richter, Steffen: Junta unter Pekings Schutz, Zeit online, 09.05.2008.
[5] Oresto, Li: The Cyclone Disaster in Myanmar...and the Human
Tragedy of Global Capitalism, Global Research, May 20, 2008.
[6] Kaplan, Robert D.: Aid at the point of a gun, International Herald
Tribune, 14.05.2008.
[7] Herden, Lutz: Burma und die Kreuzfahrer von heute, Freitag 21/2008.
[8] Ebd.
[9] Artikel 2 (4) unterstreicht unmissverständlich: "Alle Mitglieder
unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die
territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines
Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen
unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt."
[10] Eine der ersten Publikationen, die in diese Richtung
argumentierte kam aus Reihen des Brookings Institute, einer den
US-Demokraten nahestehenden Organisation: Deng, Francis u.a.:
Sovereignty as Responsibility: Conflict Management in Africa,
Washington 1996.
[11] Wörtlich heißt es im ICISS-Bericht: "Sollten Präventivmaßnahmen
zur Lösung oder Eindämmung eines Konfliktes fehlschlagen und sollte
ein Staat unfähig oder unwillig sein, der Situation zu begegnen,
können Interventionsmaßnahmen von anderen Mitgliedern der größeren
Staatengemeinschaft erforderlich sein. Diese Zwangsmaßnahmen können
politische, ökonomische oder juristische und in extremen Fällen – aber
auch nur dort - auch militärische Maßnahmen einschließen." Vgl. Report
of the International Commission of Intervention and State Sovereignity
(ICISS): The Responsibility to Protect, Ottawa, Dezember 2001, URL:
http://www.iciss.ca/pdf/Commission-Report.pdf (04.06.2008).
[12] Ebd., S. 53.
[13] Bericht des Generalsekretärs: In größerer Freiheit: Auf dem Weg
zu Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechten für alle",
Generalversammlung der Vereinten Nationen, 59. Tagung,
Tagungsordnungspunkte 45 und 55, A/59/2005, 21. März 2005.
[14] World Summit Outcome Document, G.A. Res. 60/1 139, U.N. Doc.
A/60/L.1 (Sept. 20, 2005).
[15] In UN-Sicherheitsratsresolution 1674 (28.4.2006) wurden die
diesbezüglichen Passagen aus dem Abschlussdokument der
Generalversammlung ausdrücklich bestärkt und am 31. August 2006 wurde
die Entsendung (bzw. dessen Versuch) von UN-Truppen nach Darfur
explizit mit Verweis auf die Responsibility to Protect begründet.
[16] Raabe, Julia: Kein Zwang zur Hilfe, Der Standard, 20.05.2008.
[17] Militärintervention in Birma: Weisskirchen rudert zurück, ntv,
13.05.2008.
[18] Ruprecht Polenz: UN müssen gegenüber Birma Stellung beziehen,
Deutschlandfunk, 13.05.2008.
[19] Politiker drohen Birma mit Militäraktion, Abendzeitung, 13.05.2008.
[20] Kuhne, Helmut: Entwurf eines Berichts über die Umsetzung der
Europäischen Sicherheitsstrategie und der ESVP (2008/2003(INI)),
2008/2003(INI) 31.1.2008, S. 7. Allerdings ist bei aller
"Verbindlichkeit" völlig klar, dass der Wirkungsbereich der R2P auch
Grenzen hat, nämlich wenn es darum ginge, über dieses Konstrukt in die
Belange von Großmächten einzugreifen: "Eine militärische Intervention
gegen Großmächte scheidet daher aus." Takur, Ramesh: Menschliche
Sicherheit, Intervention und die Verantwortung zum Schutz, in: Ulbert,
Cornelia/Werthes, Sascha: Menschliche Sicherheit: Globale
Herausforderungen und regionale Perspektiven, Baden Baden 2008, S.
110-122, S. 118.
[21] Weißbuch der Bundeswehr, Oktober 2006, S. 46.
[22] Takur 2008, S. 112.
[23] Herden 2008.
[24] Krieg nach der Katastrophe? Burma und die Schutzverantwortung,
URL: http://www.espace.ch/artikel_522873.html (04.06.2008).
[25] Barnier, Michel: Für eine europäische Katastrophenschutztruppe:
europe aid, Mai 2006.
[26] Ebd., S. 3.
[27] Ebd., S. 33, FN 25.
[28] Ebd., S. 13.
[29] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den
Rat: Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen
Union, Brüssel, 05.03.2008 KOM(2008) 130 endgültig.
[30] Joint Statement by the Council and the Representatives of the
Governments of the Member States meeting within the Council, the
European Parliament and the European Commission , Official Journal C
025 , 30/01/2008.

Jürgen Wagner





Die 10. Juni 2008 15:49

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