Anmelden
Neuer Nutzer? Registrieren
IMI-List · Infoverteiler der Informationsstelle Militarisierung e.V. (IMI)
? Bereits Mitglied? Anmelden bei Yahoo!

Tipps für Yahoo! Groups

Gut zu wissen...
Sie können In der Group nach älteren Beiträgen suchen.

Beiträge

  Beiträge Hilfe
Erweitert
[0264] Infos Afghanistan-Demo / Analyse EU-Reform/Verfassungsvertrag   Beitragsliste  
Antworten | Weiterleiten Beitrag #199 von 224 |
----------------------------------------------------------
Online-Zeitschrift "IMI-List"
Nummer 0264 .......... 11. Jahrgang ........ ISSN 1611-2563
Hrsg.:...... Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
Red.: IMI / Claudia Haydt / Tobias Pflüger / Jürgen Wagner
Abo (kostenlos)........ IMI-List-subscribe@yahoogroups.com
Archiv: ....... http://www.imi-online.de/mailingliste.php3
----------------------------------------------------------


Liebe Freundinnen und Freunde,

in dieser IMI-List finden sich

1) Informationen und Aufruf zur Afghanistan-Demo am 15. September

2) Eine IMI-Analyse zum EU-Reform/Verfassungsvertrag



1) Informationen und Aufruf zur Afghanistan-Demo am 15. September

Am 15. September findet in Berlin eine Großdemo gegen den
Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr statt (Beginn 12h, Alexanderplatz).
Zur Teilnahme rufen zahlreiche Gruppen, u.a. auch die
Informationsstelle Militarisierung auf. Zu diesem Anlass haben wir
außerdem unsere Afghanistan-Sonderseite mit allen wichtigen
Informationen aktualisiert: http://www.imi-online.de/2006.php3?id=1454

Zum verteilen auf der Demonstration oder für lokale Aktionen haben wir
unsere aktuellste Afghanistan-Analyse neu gelayoutet, so dass sie
jetzt genau auf vier Seiten passt und so besser kopiert werden kann:

IMI-Analyse 2007/029
Afghanistan - die deutsche Rolle
Informationen zur anstehenden Mandatsverlängerung im September
http://www.imi-online.de/2007.php3?id=1612
http://www.imi-online.de/download/IMI-Analyse29-2007-4seitig.pdf
17.8.2007, Claudia Haydt / Christoph Marischka / Jürgen Wagner


Alle wichtigen Informationen rund um die Demonstration finden sich auf
der Seite http://www.afghanistandemo.de/

Von zahlreichen Städten fahren Busse nach Berlin, eine
Zusammenstellung mitsamt Kontaktadressen findet sich unter
http://www.afghanistandemo.de/anreise.htm

Darüber hinaus wird aus Nordrhein-Westfalen eine Friedenslok zur Demo
fahren (mit Halt in Aachen, Köln, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Bochum,
Dortmund, Hamm und Bielefeld). Nähere Infos und Tickets zu 30 Euro
(inkl. Rückfahrt) unter: http://www.friedenslok.de/



2) IMI-Analyse zum EU-Reform/Verfassungsvertrag

Raider heißt jetzt Twix, soll heißen, die wesentlichen Bestimmungen
zur Militarisierung der Europäischen Union finden sich auch im so
genannten EU-Reformvertrag wieder, mit dem versucht wird, durch eine
Umbenennung nun dennoch die wesentlichen Inhalte des
Verfassungsvertrages umzusetzen, wie folgende Analyse zeigt.


IMI-Analyse 2007/031 - in: FriedensForum 4/2007 S. 21
EU: Aufrüstung und Militarisierung
Tücken im Entwurf für den neuen EU-Reformvertrag – vormals
EU-Verfassungsvertrag
http://www.imi-online.de/2007.php3?id=1616
http://www.imi-online.de/download/IMI-Analyse-31-2007.pdf
12.9.2007, Martin Hantke / Tobias Pflüger


Seit 1. August 2004 arbeitet die EU-Rüstungsagentur. Mit einem
Jahresbudget von 60 Millionen Euro ist sie verantwortlich für die
Koordination von Rüstungsprojekten, für die Stärkung des
EU-Rüstungssektors und die Etablierung eines gemeinsamen
EU-Rüstungsmarkts. Mit Unterstützung von EU-Industriekommissar Günter
Verheugen ist es ihr gelungen, 2007 erstmals einen Posten für
Sicherheits- und Rüstungsforschung im EU-Haushalt zu etablieren und
eine koordinierte Öffnung der einzelstaatlichen Rüstungsmärkte in
Angriff zu nehmen.

Aber die großen EU-Rüstungsunternehmen, wie BAE Systems, EADS und
Thales wollen mehr. Ihnen geht es um die EU-vetragliche Absicherung
der Arbeit der Rüstungsagentur, nicht zuletzt um mehr finanzielle
Mittel und Planungssicherheit für mehr Aufrüstungsprojekte zu
erlangen. Nach dem Scheitern des EU-Verfassungsvertrags, der von den
EU-Rüstungsunternehmen mit ganzseitigen Anzeigen in großen deutschen
Tageszeitungen vor der Abstimmung im Bundestag unterstützt wurde,
setzen diese jetzt auf den EU-Reformvertrag, der die
Militarisierungsbestimmungen des EU-Verfassungsvertrags aufgreift.


Die Regierungskonferenz

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurden in Geheimverhandlungen
während der parlamentarischen Sommerpause im August Nägel mit Köpfen
zur Erarbeitung des neuen EU-Vertrags gemacht. Der erste Entwurf der
Regierungskonferenz liegt jedenfalls jetzt vor. Das Dokument trägt den
schönen und einprägsamen Titel „Entwurf eines Vertrags zur Änderung
des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung
der Europäischen Gemeinschaft" (CIG 1/07) und wird als von der
Regierungskonferenz „lediglich zu prüfende Arbeitsgrundlage" bezeichnet.


Vom Verfassungs- zum Reformvertrag

Bis zum nächsten EU-Gipfel am 17. Oktober in Lissabon soll bereits der
fertige Text verabschiedet werden. Der Text muss dann nochmals von den
Regierungschefs beschlossen und durch die nationalstaatlichen
Parlamente ratifiziert werden. In nahezu allen EU-Mitgliedstaaten soll
die Bevölkerung nicht mehr über den neuen EU-Vertrag abstimmen können.
Das wurde möglich, indem auf die Benennung als EU-Verfassung
verzichtet wurde. Aus der Sicht der Staats- und Regierungschefs war
die Textrevision notwendig geworden, da der EU-Verfassungsvertrag nach
den Ablehnungen bei den Referenden in Frankreich und den Niederlanden
nicht mehr durchsetzbar war. Bei einem Blick auf die Bestimmungen der
„Sicherheits- und Verteidigungspolitik" wird jedoch schnell klar, dass
die Staats- und Regierungschefs in erster Linie lediglich auf
kosmetische Änderungen Wert gelegt haben und den EU-Verfassungsvertrag
in Reformvertrag umbenannten. In punkto EU-Militarisierung soll
jedenfalls alles beim Alten bleiben. Im Textentwurf der
Regierungskonferenz finden sich ganz detailliert alle
Militarisierungsbestimmungen des EU-Verfassungsvertrags wieder.


Ohne gerichtliche und parlamentarische Kontrolle

Im neuen EU-Reformvertrag soll sich die Zuständigkeit der EU „auf
sämtliche Fragen in Zusammenhang mit der Sicherheit der Union"
beziehen. Der Europäische Gerichtshof ist in Bezug auf die Außen- und
Sicherheitspolitik der EU schlicht „nicht zuständig" (Art. 11). Zudem
soll darauf geachtet werden, „dass die Auffassungen des Europäischen
Parlaments gebührend berücksichtigt werden" (Art. 21, 1). Ein eigener
EU-Haushalt für Militäroperationen – geradezu liebevoll Anschubfonds
genannt – soll etabliert werden (Art. 26). Explizit wurde
festgehalten, dass dieser Anschubfonds in Anspruch genommen werden
kann, wenn eine geplante Operation aus rechtlichen Gründen nicht aus
dem Haushalt der Union finanziert werden kann. Eine Haushaltskontrolle
des Europäischen Parlaments oder der nationalstaatlichen Parlamente
findet nicht statt.


Aufrüstungsverpflichtung

Auch die skandalöse Aufrüstungsverpflichtung des
EU-Verfassungsvertrags hat ihren Weg in den Reformvertragsentwurf
gefunden. Es ist wohl als einmalig in der Geschichte internationaler
Verträge anzusehen, dass ein völkerrechtlicher Vertrag zu verstärkten
Rüstungsanstrengungen anhält. „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich,
ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern" (Art. 27,
3), so der Entwurfstext. Die EU-Rüstungsagentur – im Orwellschen
Sprachgebrauch der EU-Rechtsexperten Verteidigungsagentur genannt –
soll dazu eine Grundlage im neuen EU-Vertrag erhalten. Sie soll u.a.
„Maßnahmen zur Bedarfsdeckung" an Rüstungsgütern fördern, zur
„Stärkung der industriellen und technologischen Basis" des
Rüstungssektors beitragen und sich „an der Festlegung einer
europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung" (Art.
27, 3) beteiligen. Auch Rüstungsforschung soll auf ihrer Agenda stehen
(Art. 30, 1d). Zudem sollen zweckdienliche Maßnahmen „für einen
wirkungsvolleren Einsatz der Verteidigungsausgaben ermittelt werden."
Rüstungsprojekte sollen auch dadurch befördert werden, dass innerhalb
der Rüstungsagentur „spezielle Gruppen" gebildet werden sollen, „in
denen Mitgliedstaaten zusammenkommen, die gemeinsame Projekte
durchführen." (Art. 30, 2)


Militärische Interventionen weltweit

Generell soll eine offensive militärische Interventionspolitik der EU
vertraglich verankert werden. Ganz abgesehen von einzelstaatlichen
Verfassungsbestimmungen, die den Einsatz von Streitkräften jenseits
der Territorialverteidigung nicht vorsehen, wird festgelegt, dass die
Mitgliedstaaten der EU „für die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik" (Art. 27, 3) u.a. „militärische Fähigkeiten"
zur Verfügung stellen. Mit diesen militärischen Mitteln sollen
„außerhalb der Union" sogar „Abrüstungsmaßnahmen", „Aufgaben der
militärischen Beratung und Unterstützung" und „Kampfeinsätze im Rahmen
der Krisenbewältigung" durchgeführt werden. Das bedeutet nichts
anderes, als dass sich die EU das gesamte Einsatzspektrum der neuen
Kriege vertraglich sichern will. Besonders pikant ist dabei auch noch
der Punkt, dass all diese Missionen „zur Bekämpfung des Terrorismus"
beitragen sollen, „unter anderem auch durch die Unterstützung für
Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem
Hoheitsgebiet." (Art. 28, 1) Das darf mit Fug und Recht als
vertragliche Blaupause für den weltweiten Antiterrorkrieg der EU
bezeichnet werden.


Kerneuropa, EU und NATO

Auch kerneuropäische militärische Avantgardekonzepte sollen mit dem
neuen EU-Reformvertrag machbar sein. Im Rahmen einer „Ständigen
Strukturierten Zusammenarbeit" können sich auch einige wenige
EU-Mitgliedstaaten nach EU-Ratsentscheidung zusammenschließen, um
Militärinterventionen durchzuführen. Die gesamte EU-Militärpolitik
soll EU-reformvertraglich an die NATO gebunden werden (Art. 27, 7).
Damit würde eine bereits bestehende Praxis legalisiert werden. Denn
bei EU-Militäroperationen wird diese Art der institutionalisierten
Kooperation bereits angewandt. Für die paramilitärische
EU-Polizeiausbildungsmission in Afghanistan seit 1. Juli ist explizit
die NATO- und US-Unterstützung festgehalten. Im Bericht des EU-Rates
zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik des EU-Rates
vom 18. Juni 2007 heißt es dazu: „Das Generalsekretariat des Rates
arbeitet auch eng mit dem internationalen Personal der NATO und mit
den USA zusammen: mit der NATO hinsichtlich der Bereitstellung
technischer Unterstützung im Einsatzgebiet durch die ISAF und mit den
USA, weil diese ein entscheidender Partner bei der Koordinierung der
Vorgehensweise bei den Reformbemühungen sein werden."


Militäreinsatz im Inneren

Zuletzt findet sich auch die militärische „Solidaritätsklausel" (Art.
188) im Entwurf des Reformvertrags wieder. Hier wurde festgeschrieben,
dass die EU „alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, einschließlich
der ihr von den Mitgliedstaaten bereitgestellten militärischen Mittel"
mobilisiert, um „terroristische Bedrohungen im Hoheitsgebiet von
Mitgliedstaaten abzuwenden". Dies bedeutet nichts anderes als den
Einsatz von Militär im Inneren der EU zur Abwendung von so genannten
Terrorgefahren. Damit soll auch noch EU-vertraglich eine weitere
Militarisierung der EU-Innenpolitik ermöglicht werden.


Fazit

Der Textentwurf der Regierungskonferenz ist das Dokument einer
offensiven und aggressiven Sicherheits- und Militärpolitik der EU und
kann nur als massiv friedensgefährdend angesehen werden. Es steht
nicht zu erwarten, dass sich im Bereich der Sicherheits- und
Militärpolitik im Bezug auf den Entwurfstext des EU-Reformvertrags
noch wesentliches ändern wird. Die Mitgliedstaaten der EU werden auf
Aufrüstung, Militarisierung und weltweite militärische Interventionen
festgelegt. Die EU-Rüstungsagentur wird detailliert mit ihren Aufgaben
und Kompetenzen im EU-Vertrag verankert. Der neue EU-Reformvertrag
soll dafür die rechtliche Grundlage sein.




Mit 12. Sep 2007 8:11

imilist
Offline Offline
Mail senden Mail senden

Weiterleiten Beitrag #199 von 224 |
Beiträge erweitern Verfasser Nach Datum sortieren

... Online-Zeitschrift "IMI-List" Nummer 0264 .......... 11. Jahrgang ........ ISSN 1611-2563 Hrsg.:...... Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. Red.:...
imilist
Offline Mail senden
12. Sep 2007
8:20
Erweitert

Copyright © 2009 Yahoo! Deutschland GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Datenschutz - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Richtlinien - Hilfe