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Online-Zeitschrift "IMI-List"
Nummer 0261 .......... 11. Jahrgang ........ ISSN 1611-2563
Hrsg.:...... Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
Red.: IMI / Claudia Haydt / Tobias Pflüger / Jürgen Wagner
Abo (kostenlos)........ IMI-List-subscribe@yahoogroups.com
Archiv: ....... http://www.imi-online.de/mailingliste.php3
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Liebe Freundinnen und Freunde,
wir sind überwältigt von den vielen Solidaritätserklärungen, die uns
in der Sache der Gemeinnützigkeit erreicht haben. Einen Artikel zum
Stand der Dinge sowie erste Solidaritätsadressen haben wir in der eben
erschienenen August-Ausgabe des AUSDRUCK veröffentlicht:
http://www.imi-online.de/download/IMI-Aug07-gemein.pdf
in dieser IMI-List findet sich außerdem
1) Die Ankündigung einer Rundreise von Filmemacherinnen, welche die
Lage von Frauen im hochmilitarisierten indischen Teil Kaschmirs
dokumentiert haben;
2) Die aktuelle Ausgabe des IMI-Magazins AUSDRUCK mit einer Reihe
neuer Texte;
3) Einen umfassenden Überblick über die Einsätze der Bundeswehr beim
G8-Gipfel in Heiligendamm.
1) Frauen in Kaschmir
in einer Kooperation zwischen indischen und deutschen FilmemacherInnen
entstand eine filmische Dokumentation über das Leben von Frauen in
Kaschmir, einer hochmilitarisierten Region im Ausnahmezustand, Teile
des Filmes sind im Internet einsehbar:
Ella von der Haide, Assabah Khan, Ali Vorbrugg:
Women between the front lines - Voices from women of Kashmir
Dokumentarfilm (2006), 45 min, engl.
http://womenbetweenthefrontlines.wordpress.com
Der Dokumentarfilm besteht aus Interviews mit acht mutigen Frauen, die
sich aktiv mit der Situation von Frauen im Kontext von militärischer
Besatzung und männlicher Dominanz in der zunehmend islamisch geprägten
Gesellschaft Kaschmirs auseinandersetzen.
Assabah Khan, Journalistin und Mitwirkende am Film, plant für
September bis Oktober eine Deutschlandreise. Neben der
Veröffentlichung und Vorstellung des Filmes will sie mit hiesigen
Frauen- und MenschenrechtsaktivistInnen in Kontakt treten.
Die Filmpremiere wird Anfang September in Tübingen u.A. von der IMI
organisiert, eine weitere Aufführung ist Ende September bei den
Filmtagen der Indienhilfe Herrsching (bei München) geplant. Dazwischen
und danach sind viele Termine frei, wobei noch unklar ist, wie lange
Assabah Kahn in Deutschland bleiben kann und für Veranstaltungen zur
Verfügung steht.
Die Initiative „Voices from the Women of Kashmir", unterstützt von der
Informationsstelle Militarisierung und der Indienhilfe Herrsching,
organisiert eine Veranstaltungsreihe mit den Regisseurinnen. Dabei
soll der Film in mehreren Städten gezeigt und die Hintergründe
beleuchtet werden. Bei Interesse kann man sich an die IMI richten
(imi@...)
2) AUSDRUCK - Das IMI-Magazin (August 2007)
Soeben ist die aktuelle Ausgabe des IMI-Magazins erschienen, in der
sich auf 32 Seiten (DinA4) unsere wichtigsten Texte der letzten zwei
Monate finden.
Mit dieser IMI-List stellen wir das komplette Heft sowie sämtliche
Einzelbeiträge zum Gratisdownload auf unsere Homepage - Mitglieder und
Förderer der Informationsstelle Militarisierung erhalten den AUSDRUCK
als Printpublikation.
Schwerpunkt dieser Ausgabe ist Deutschland und die Bundeswehr,
insbesondere der Einsatz dieser im Inneren. Neben zwei Analysen, die
den Umfang der geleisteten "Amtshilfe" beim G8 deutlich machen,
möchten wir insbesondere die Studie von Michael Haid zum Heimatschutz
empfehlen. Hier wird deutlich, dass der zunehmende Einsatz des
Militärs im Inneren von langer Hand geplant und mittlerweile eine
Fülle von Strukturen extra hierfür aufgebaut wurden:
http://www.imi-online.de/download/MH-Aug07-Heimats.pdf
Ebenfalls im neuen AUSDRUCK erschienen ist ein Bericht über
Friedensgemeinden in Kolumbien von Sebastian Niesar. Diese lassen auf
ihrem Gebiet keine Waffen und keine Kollaboration mit bewaffneten
Kräften zu:
http://www.imi-online.de/download/SN-Aug07-Kolumbien.pdf
Es folgt das Inhaltsverzeichnis mitsamt den Links:
AUSDRUCK - Das IMI-Magazin (August 2007)
Die komplette Ausgabe zum Download:
http://www.imi-online.de/download/augustklein.pdf
Inhaltsverzeichnis
SCHWERPUNKT DEUTSCHLAND UND DIE BUNDESWEHR
-- Michael Haid
Heimatschutz: „Die alte Trennung von innerer und äußerer Sicherheit
ist von gestern"
http://www.imi-online.de/download/MH-Aug07-Heimats.pdf
-- Christoph Marischka
Militarisierung bis zum Mückenschutz - Amtshilfe um Heiligendamm
http://www.imi-online.de/download/CM-Aug07-G8.pdf
-- Johannes Plotzki
In der Luft, auf See und zu Land - Militär-Hilfe „auf Teufel komm raus"
http://www.imi-online.de/download/JP-Aug07-G8.pdf
-- Christoph Marischka
Ein kontrafaktisches Urteil: Verfassungsgerichtsurteil zu Afghanistan
http://www.imi-online.de/download/CM-Aug07-VerfG.pdf
EU-MILITARISIERUNG
-- Martin Hantke
Exportschlager Demokratie
http://www.imi-online.de/download/MH-Aug07-MRI.pdf
-- Jürgen Wagner
Der Russisch-Europäische Erdgaskrieg: NABUCCO, die Gas-OPEC und die
Konturen des Neuen Kalten Krieges
http://www.imi-online.de/download/JW-Aug07-Nabucco.pdf
LATEINAMERIKA
-- Sebastian Niesar
Gewaltfreier Widerstand inmitten eines schmutzigen Krieges
http://www.imi-online.de/download/SN-Aug07-Kolumbien.pdf
GEMEINNÜTZIGKEIT
-- Informationsstelle Militarisierung:
IMI - gemein aber nützlich!
http://www.imi-online.de/download/IMI-Aug07-gemein.pdf
antimilitaristische Rundschau
http://www.imi-online.de/download/Amil-Aug07.pdf
3) Umfassender Überblick über die Einsätze der Bundeswehr beim
G8-Gipfel in Heiligendamm. Er ergänzt und aktualisiert die bereits
versandte Analyse von Johannes Plotzki
(http://www.imi-online.de/2007.php3?id=1593)
IMI-Analyse 2007/027
Militarisierung bis zum Mückenschutz - Amtshilfe um Heiligendamm
Eine Analyse der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage
zum Einsatz der Bundeswehr anlässlich des G8-Gipfels
http://www.imi-online.de/2007.php3?id=1603
24.7.2007, Christoph Marischka
Zur Absicherung des G8 Gipfels 2007 wurden insgesamt 33
Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr gestellt, von denen gerade eines -
hier ging es um die Bereitstellung von Krankenwägen in Schwerin -
abgelehnt wurde. Nach Aussage der Bundeswehr wurden alle Anträge vom
Bundesverteidigungsministerium auf ihre rechtliche Zulässigkeit
geprüft. Ob sie notwendig waren und also dem Prinzip der Subsidiarität
entsprachen, dass, wenn möglich, zunächst zivile Behörden oder private
Dienstleister zum Einsatz kommen sollen, wurde jedoch nicht geprüft
sondern sei "Sache des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der
polizeilichen Gefahrenprognose".
Dies bedeutet praktisch, wenn eine Behörde Unterstützung durch die
Bundeswehr anfordert, so ist diese auch nötig und deshalb rechtens.
Die Amtshilfeanträge wurden von Behörden auf Bundes- und Landesebene
sowie durch die "Besondere Aufbauorganisation Kavala" (BAO), für deren
Handeln die Bundesregierung jedoch keine Verantwortung übernimmt,
obwohl ihr Beamte auf Bundesebene angehörten, gestellt. Die BAO selbst
richtete vier Ersuchen an die Bundeswehr, zwölf erfolgten über das
Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns. Das Auswärtige Amt stellte
drei Anträge, die vor allem den Transport von Delegierten aus Berlin
zum Tagungsort betrafen, die Bundespresseagentur gewährleistete mit
vier Anfragen den Transport von JournalistInnen durch die Armee zum
Tagungsort und auf die nahe gelegene Burg Schlitz sowie einen
Sanitätsdienst im Pressezentrum. Das Bundeskriminalamt sowie die
Bundespolizei haben sich mit je zwei Anträgen Liegenschaften,
Hubschrauberlandeplätze und flugbetrieblichen Brandschutz gesichert
sowie den Einsatz von Pioniereinheiten zur temporären Befestigung von
Straßen und Geländeabschnitten erwirkt. Weitere Ersuchen erfolgten
durch die polizeiliche Katastrophenschutzbehörde des Landes (LPBK M-V)
sowie das THW.
Vorbereitung der Infrastruktur
Bereits im Vorfeld des Gipfels war die Bundeswehr mit der Vorbereitung
der Infrastruktur beschäftigt. So wurden Schnellbaustraßen bei
Kühlungsborn verlegt, um einen Ausweichweg "Quellental" zu schaffen,
vier Faltstrassengeräte kamen zum Einsatz, 1800 Rollen Stacheldraht
wurden transportiert und dieser innerhalb von vier Tagen auf insgesamt
7km außerhalb des abgesperrten Bereichs um Heiligendamm verlegt.
Außerdem wurden Hubschrauberlandeplätze hergerichtet und Betonplatten
als Untergrund für Küchencontainer verlegt. Neben dem Krankenhaus Bad
Doberan wurde ein mobiles Sanitätszentrum aufgebaut und in Hohenfelde
eine Notdekontaminations-Einheit für Verletzte stationiert. Im
Marinestützpunkt Hohe Düne wurde eine gemeinsame Flugeinsatzzentrale
eingerichtet. Zwar wurden vom Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns
insgesamt nur zwei Aufklärungsflüge angefordert um Veränderungen der
Erdoberflächenbeschaffenheit zu registrieren, insgesamt fanden aber
bereits im Mai fünf Missionen mit bis zu drei Tornados statt, bei
denen ein umfassendes Lagebild erhoben und der BAO zur Verfügung
gestellt wurde.
Logistische Unterstützung während des Gipfels
Die Bundeswehr unterhielt in den Pressezentren in Rostock und
Heiligendamm sowie im Krankenhaus Bad Doberan Sanitätspersonal zur
Verfügung, das auch Delegierte begleitete. Neben der genannten
Notdekontaminations-Einheit standen außerdem zwei ABC-Abwehrpanzer und
Rettungshubschrauber bereit, drei LKW mit je 10.000l Trinkwasser
wurden in Malchow stationiert. Ein Großraumrettungshubschrauber der
Bundeswehr kam am 6. Juni zum Einsatz, um sechs leicht verletzte
Polizisten nach Bad Doberan zu fliegen. Die BAO hatte zudem um die
Bereitstellung von C-160 Hubschraubern zur schnellen Verlegung von
Einsatzkräften der Polizei gebeten. Beamte der Bundespolizei und des
BKA wurden während des Gipfels mit insgesamt sieben
Hubschraubereinsätzen innerhalb der Region Rostock und 1020
JournalistInnen mit 82 Fahrten der Marine transportiert.
Doch selbst die banalsten Dienstleistungen wurden von der Bundeswehr
übernommen: 6.336 Polizeibeamte wurden in Liegenschaften der
Bundeswehr untergebracht, ein Übersetzer, 218 Nachtsichtbrillen, 98
Ferngläser, 12 Zelte und je 1000 Decken und Isomatten von der
Bundeswehr angefordert. Am absurdesten scheint die "Versorgung der
Einsatzkräfte mit 1000 Flaschen Mückenschutzmittel" durch die
Bundeswehrapotheke Warnemünde.
Die Militarisierung des Krankenhauses Bad Doberan
Basierend auf der Annahme, das Kreiskrankenhaus Bad Doberan verfüge
nicht über die nötigen Kapazitäten, wurden in dessen Umfeld Container
mit Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr aufgestellt, zu denen
allerdings laut Bundesregierung nur Bundeswehrangehörige Zutritt
hatten. Durch Vereinbarung mit dem privaten Träger des Krankenhauses
wurde der Bundeswehr in Teilen der Liegenschaft das Hausrecht
übertragen, jedoch nicht nur um die außerhalb gelegenen Container
herum, sondern auch in einzelnen Bereichen des Gebäudes selbst und
zwar aufgrund so genannter "Beobachtungspunkte", welche die Feldjäger
dort eingerichtet hatten. Das Sanitätspersonal wurde nicht, wie sonst,
in Kasernen untergebracht, sondern auf einem 800 Meter entfernt
gelegenen Sportplatz, der hierfür in ein Feldlager umgewandelt und mit
Stacheldraht gesichert wurde. Vermeintlich um mögliche Straftaten oder
Störungen gegen das Bundeswehrpersonal zu verhindern, wurden im
Krankenhaus und dessen Umgebung 83 Feldjäger eingesetzt. Diese
befragten zivile Besucher des Krankenhauses nach dem Zweck ihres
Aufenthaltes, fotografierten und eskortierten sie vereinzelt auf dem
Weg in die Krankenzimmer. Nach Angabe der Bundesregierung haben sie
dabei lediglich von ihrem partiellen Hausrecht Gebrauch gemacht, es
sei jedoch kein militärischer Sicherheitsbereich eingerichtet worden.
Die Hausrechtsbereiche der Bundeswehr wurden jedoch nicht näher
bezeichnet und deshalb scheint sie de facto jedenfalls ein
sporadisches Hausrecht im ganzen Krankenhaus ausgeübt zu haben.
Bei den Fotos handle es sich nach Ansicht der Bundesregierung um
"typische ´Feldlagerszenen´" und "Schnappschussbilder", über deren
Weitergabe an zivile Stellen sei nichts bekannt, im Übrigen würde vom
Einverständnis der abgelichteten Personen ausgegangen. Lediglich durch
Soldaten aufgenommene Bilder von verletzten Polizisten seien der
Polizei übergeben worden.
Aufklärung
Aus den zwei Aufklärungsmissionen durch Tornados, welche vom
Verteidigungsministerium zur Entdeckung möglicher
Straßenmanipulationen oder Erddepots genehmigt worden waren, wurden
bekanntlich sieben mit insgesamt 14 Flügen. Die erste zusätzliche
Mission erfolgte bereits am 3. Mai auf Betreiben der Bundeswehr -
angeblich zu Demonstrationszwecken. Zielobjekte waren zu diesem
Zeitpunkt noch nicht festgelegt worden und es wurden der Polizei auch
keine Bilder übergeben, das Rohmaterial sei vernichtet worden. Das bei
den übrigen Flügen gewonnene Material wurde jeweils nach dem Einsatz
mit einer Vertreterin der BAO gesichtet und insgesamt 82
vorausgewertete Bilder per Mail an die Polizei weitergegeben.
Die anfängliche Argumentation, die zusätzlichen Flüge wären
Wiederholungsflüge aufgrund schlechten Wetters gewesen, ist nicht
haltbar, denn Strecken und Zielvorgaben wurden zwischenzeitlich
geändert. Die zusätzlichen Flüge kamen auf Anforderung der BAO unter
Zustimmung des Jagdgeschwaders Immelmann zu Stande, wurden also direkt
zwischen einer Polizeibehörde und militärischen Stellen unter Umgehung
aller politischen Verantwortlichen verabredet. Vorrangiges Ziel der
letzten Flüge war offensichtlich die Ausspähung der Camps
Wichmannsdorf und Reddelich. Die Überflüge vor Beginn des Gipfels
fanden in einer Höhe von 1000-1500 Fuß statt, dies ist auch die
übliche Mindestflughöhe. Es gibt nur ein begrenztes Kontingent für
Übungsflüge bis auf 500 Fuß, dieses wurde genutzt für die letzten
Flüge, als die Camps schon bewohnt waren. Ausgerechnet über dem Camp
Reddelich sei es dann aufgrund des Wetters nötig gewesen, auch diese
Flughöhe zu unterschreiten. Dies ist hochgradig unglaubwürdig. Es ging
aller Wahrscheinlichkeit nach um die militärische Einschüchterung der
Camp-Bewohner. Ob und durch wen diese angeordnet wurde, ist noch unklar.
Eine ähnlich enge Kooperation zwischen Polizei und Militär ergab sich
beim Einsatz der Fennek-Spähpanzer. Neun waren durch das
Innenministerium des Landes angefordert, drei für den Einsatz
unmittelbar um Heiligendamm, drei weitere um den Flughafen
Rostock-Laage und drei zur allgemeinen Raumüberwachung. Ungefragt
lieferte die Bundeswehr einen zehnten Spähpanzer zur technischen
Koordination des Aufklärungseinsatzes. Vorgesehen waren die Fenneks
vor allem für die wichtigsten Autobahnen um Rostock, hierfür wurden
sie auf Autobahnbrücken positioniert, bedient von Soldaten aber
bewacht von Polizisten. Auch den Fenneks wurde auf kurzem Dienstweg
eine weitere Aufgabe zugeteilt, nämlich die Überwachung der
landwirtschaftlichen Versuchsanstalt des Landes
Mecklenburg-Vorpommern, wo auch genmanipulierte Pflanzen angebaut
werden, die Ziel von Protesten hätten werden können. Nach Ansicht der
Bundesregierung sei es den Soldaten untersagt worden, eigenständig auf
Wahrnehmungen zu reagieren. Dies ist schlicht unmöglich, denn der
Fennek kann keine Bilder aufzeichnen und die konkrete Aufgabenstellung
der Soldaten bestand darin, verdächtige Beobachtungen an die Polizei
vor Ort oder per Funk weiterzugeben.
Zusammenarbeit zwischen Militär und Polizei
Die Bereitstellung militärischer Liegenschaften - u.a. auf dem
Flughafen Rostock-Laage - ermöglichte einen engen Austausch zwischen
Militär und Polizei, Beamte und Soldaten lernten sich kennen - nicht
nur auf der Ebene der höheren Dienstgrade - und erhielten Einblick in
Ausrüstung, Möglichkeiten und Organisationslogik der je anderen
Behörde. Die Polizisten wurden mit Bundeswehrfahrzeugen transportiert
und in Kasernen untergebracht, es gab direkten Funkkontakt. Dies war
keineswegs ein zufällige Entwicklung. Zunächst einmal forciert die
Bundeswehr gegenwärtig im Rahmen der "territorialen Neuordnung" den
Aufbau eines flächendeckenden Netzes der zivil-militärischen
Zusammenarbeit durch Verbindungsbeamte, die nun allen zivilen
Verwaltungsebenen beigestellt werden und somit die Bundeswehr von
Anfang an in die Planung des Katastrophenschutzes einbinden. Auch der
BAO Kavala wurde ein Spezialist der Bundeswehr für die ABC-Abwehr
sowie zwei Stabsoffiziere der Luftwaffe beigestellt. Die Luftwaffe
stellte der Polizei ein "identifiziertes Lagebild" zur Verfügung.
Während des Gipfels wurde auch das militärische Lagebild der Marine an
die Polizeikräfte übermittelt. Auf den Schiffen der Bundeswehr
befanden sich darüber hinaus Verbindungsbeamte der
Wasserschutzpolizei, im Flottenkommando hingegen einer der
Bundespolizei. Es gab regelmäßige Besprechungen zwischen dem
Flottenkommando und dem Lagezentrum der Wasserschutzpolizei, bei dem
ebenfalls ein Angehöriger der Marine eingesetzt wurde. Die
Bundesregierung sieht durch solche Kooperationen den Grundsatz der
Trennung von Polizei und Militär jedoch nicht verletzt, da alles
Genannte sich im Rahmen der verfassungsrechtlich zulässigen
technischen Amtshilfe zugetragen hätte.
Kriegerische Amtshilfe
Neben den Einsätzen, bei denen das Militär zur Unterstützung der
Polizei, als Ersatz für private Dienstleister oder fehlende zivile
Kapazitäten für den Bevölkerungsschutz auftrat agierte sie im Rahmen
des G8-Gipfels jedoch auch mit originär kriegerischen Mitteln, wenn
auch weniger sichtbar auf dem Wasser und in der Luft. Neben den
Tornados, Späh- und Abwehrpanzern waren auch vier Eurofighter und acht
Kampfflugzeuge vom Typ F-4F Phantom, ein militärischer
Transall-Transporter, eine Fregatte, drei Minenjagdboote, Minentaucher
und ein Luftraumüberwachungsgerät im Einsatz. Die Abfangjäger flogen
in so genannten Kernzeiten, insgesamt sechs Stunden und 15 Minuten, um
gegebenenfalls Angriffe aus der Luft abwehren oder nicht zugelassene
Flugzeuge aus dem Luftraum über Heiligendamm abdrängen zu können.
Auch bei Minenjagdbooten ist offensichtlich, dass es um die Abwehr
kriegerischer Angriffe und damit auch selbst um einen kriegerischen
Einsatz ging. Dieser Punkt spielt in der Debatte über den Einsatz der
Bundeswehr im Rahmen des G8-Gipfels kaum eine Rolle. Schließlich
erscheint es sinnvoll oder gar logisch, dass man die Delegierten
Krieg-führender Staaten bei solch einem Treffen vor
quasi-militärischen Angriffen schützen muss und also auch einen
quasi-Verteidigungsfall ausruft. Es gibt diesbezüglich auch klare
Bedingungen etwa für das Erscheinen des US-Präsidenten.
Der Einsatz der Minenjagdboote sowie der Verbindungsboote der Marine
geschah noch auf Amtshilfeersuchen durch das Innenministerium des
Landes. Bezüglich der Abfangjäger bestand ein solches Ersuchen jedoch
nicht. Die Grundlage des Einsatzes wird von der Bundesregierung nicht
genannt, offensichtlich wurde hier Schäubles quasi-Verteidigungsfall
bereits umgesetzt.
Eine kurze Bewertung
Auch wenn fast alle Amtshilfeersuchen auf Betreiben der BAO Kavala
zurückgehen, wurden sie von unterschiedlichen zivilen Stellen und in
unterschiedlichen Verfahren gestellt. Dies befördert den Eindruck,
dass es hier zugleich um die Herstellung einer behördlichen Routine
der zivil-militärischen Zusammenarbeit ging. Das
Verteidigungsministerium hat nach eigenen Angaben alle Ersuchen
geprüft und für rechtmäßig befunden, jedoch keine Überprüfung
unternommen, ob sie notwendig waren, insofern signalisierte die
Bundesregierung, dass sie das Prinzip der Subsidiarität für obsolet hält.
Eine düstere Prognose ergibt sich aus Heiligendamm für den zivilen
Bevölkerungs- bzw. Katastrophenschutz. Er droht schlicht überflüssig
zu werden. Wenn keine zivilen Gerätschaften gegen ABC-Gefahren
bestehen und selbst für die Trinkwasserversorgung die Bundeswehr vom
THW angefragt wird, so wird sich der Einsatz des Militärs im Inneren
normalisieren. Die Militarisierung der Katastrophenhilfe wird auch im
Ausland fatale Effekte haben, erfolgt parallel zur Militarisierung der
Entwicklungshilfe und wird dazu führen, dass Hilfsmaßnahmen im Ausland
mittelfristig nur noch unter militärischer Kontrolle ablaufen können.
Die Bundesregierung beziffert die Gesamtkosten für den
Bundeswehreinsatz auf unglaubwürdige 10 Mio. Euro, die sie den
Antragsstellern nicht in Rechnung stellen wird. Sie dient sich, ihr
Material und ihre Soldaten somit als Billiganbieter in Konkurrenz zu
zivilen privaten oder staatlichen Dienstleistern an. Auch dies wird
dazu führen, dass Amtshilfeersuchen künftig auch da zunehmen werden,
wo zivile Alternativen bestehen oder bestanden.
Bleibt die Frage der Verfassungsmäßigkeit, die gegenwärtig heftig
diskutiert wird. Das Trennungsgebot von Polizei und Militär und eine
strikte Begrenzung der Einsatzfähigkeit von Militär im Inneren sind
nicht mehr gängige Rechtsauffassung. Die Formulierungen im Grundgesetz
lassen hier die nötige Eindeutigkeit vermissen und mit der zunehmenden
Relativierung des Faschismus in der deutschen Geschichte unterliegen
sie gegenwärtig einer Neuinterpretation.
Die technische Amtshilfe ist quasi nicht definiert, während andere
Voraussetzungen für den Einsatz der Streitkräfte im Inneren sehr
strikt und restriktiv formuliert sind. Noch im Februar 2007 schrieb
der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, dass technische
Amtshilfe auf Grund des Art. 87 a Abs. 2 auf "verteidigungsfremde
Hilfeleistungen" beschränkt sei.(1) Die Bundesregierung hält den
Einsatz von Tornados, Spähpanzern und Feldjägern für
"verteidigungsfremde Hilfeleistungen", während Teile der Opposition
der Auffassung sind, nur Mittel, die auch der Polizei zur Verfügung
stünden, könnten im Rahmen der Amtshilfe von der Bundeswehr
angefordert werden.
Eine Anrufung des Verfassungsgerichts würde vermutlich tatsächlich
dazu führen, dass ein Teil der genannten Maßnahmen für
verfassungswidrig erklärt, andererseits aber der Rest legalisiert
würde, was gegenwärtig nicht der Fall ist. Das jüngste schockierende
Urteil des Verfassungsgerichts zur NATO-Strategie und dem Einsatz in
Afghanistan, welches der Bundesregierung quasi freie Hand für ihre
Militärpolitik lässt, deutet darauf hin, dass diese Verschiebung der
Legalitätsgrenze weit über das hinaus ginge, was bislang von der
Bevölkerung als legitimer Armeeeinsatz im Inneren angesehen wurde und
was angesichts der deutschen Geschichte legitim ist. Vom Ziel
ausgehend, Demokratie und Menschenrechte zu verteidigen, sollte also
weniger die Frage der Legalität als die der Legitimität im Vordergrund
stehen. Denn nicht alle staatlichen Maßnahmen, die sich die Regierung
in den letzten Jahren legalisiert haben sind damit auch legitim - im
Gegenteil.
Anmerkungen:
Als Quelle dient die Bundestag-Drucksache 16/6046
http://dip.bundestag.de/btd/16/060/1606046.pdf
(1) Deutscher Bundestag/ Wissenschaftliche Dienste: Aktueller Begriff:
Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren,
http://www.bundestag.de/bic/analysen/2007/Der_Einsatz_der_Bundeswehr_im_Inneren.\
pdf