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Online-Zeitschrift "IMI-List"
Nummer 0211 .......... 9. Jahrgang ........ ISSN 1611-2563
Hrsg.:...... Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
Red.: IMI / Claudia Haydt / Tobias Pflüger / Jürgen Wagner
Abo (kostenlos)........ IMI-List-subscribe@yahoogroups.com
Archiv: ....... http://www.imi-online.de/mailingliste.php3
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Liebe Freundinnen und Freunde,
am 12. Mai stimmt der Bundestag über die EU-Verfassung ab. Deswegen
findet sich in dieser IMI-List
1) Informationen über geplante Protestaktionen gegen die Abstimmung
2) Die neuesten Ausgaben der Constitution Watch
1) Protestaktionen gegen die Ratifizierung der EU-Verfassung
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
am 12. Mai ratifiziert der Bundestag die EU-Verfassung, am 27. Mai der
Bundesrat - damit soll das Referendum in Frankreich am 29. Mai
positiv beeinflusst werden.
Es ist an uns, welches Bild sich einprägt, wenn an diesem Tag in der
französischen Presse über das Verhältnis der Deutschen zur
EU-Verfassung berichtet wird: Stimmvieh und ein triumphierender
Schröder im Bundestag (oder Reichstagsgebäude) oder z.B. eine großes,
aus Menschen gebildetes NON in den Farben der Trikolore davor. Und es
wird sehr spannend in Frankreich: die Umfrageergebnisse ergeben
wechselnde Mehrheiten.
Wir müssen klar machen: Nein zu dieser Verfassung heißt Ja zu einem
anderen Europa, heißt Ja zu einem zivilen, solidarischen,
demokratischen und ökologischen Europa
Es ist geplant, den ganzen Tag Aktionen in Berlin durchzuführen.
Deswegen wird es am Brandenburger Tor ab 9 Uhr bis 18 Uhr einen
Infostand geben, der Anlauf- und Ausgangspunkt für die Aktionen sein
wird. Weitere Infos auch unter: www.eu-verfassung.com Aktiv werden
Wir rufen Euch auf: Kommt am Donnerstag 12. Mai nach Berlin!
Ab 9:00 Uhr, während der Bundestagssitzung, wird es Infos und Aktionen
geben.
Formiert mit uns um 12:00h ein gemeinsames "NON"! (Der genaue
Treffpunkt ist am Infostand zu erfragen).
Im Anschluss, ab 13:00 h, werden wir am Brandenburger Tor ein kleines
Fest für ein "Europa von unten" feiern:
- Gäste aus Frankreich und möglicherweise weiteren europäischen
Ländern werden ein Grußwort an uns richten,
- Grußbotschaften von Freunden außerhalb Europas, die uns per Post
erreichen, werden deutlich machen, wie wichtig ein NEIN zu dieser
EU-Verfassung auch für die außereuropäische Welt ist,
- Prominente Gegner dieser EU-Verfassung werden ihre Gründe für ein
"NON" öffentlich bekannt geben,
- aus Kehl wird uns ein weiter zu füllendes Buch für ein "Europa von
unten" übergeben, das uns französische Gegner der neoliberalen
Verfassung am 5. Mai auf der Europa-Brücke überreicht haben weitere
Vorschläge für das Europa von unten werden in das Buch eintragen, das
wir dann in Europa weiterreichen,
- und natürlich werden wir musizieren und eine Polit-Zauberin wird uns
mit ihren "EUrovisionen" in Erstaunen versetzen,
- auch zur Aufführung wird kommen, ein Straßentheater,
- weitere Aktionen sind in Planung und können am Infozelt in
Erfahrung gebracht werden.
An was es uns fehlt, sind Menschen, die bei den Aktionen mitmachen.
Also kommt und beteiligt Euch: nur mit starker Beteiligung können wir
ein sichtbares NON bilden und die französischen FreundInnen unterstützen.
Zur besseren Planbarkeit benötigen wir Eure Rückmeldung wer kommen
kann, an: info@...
Wir versuchen Übernachtungsplätze zu organisieren - bitte melden, wer
einen benötigt, ansonsten
Zimmerreservierung unter: http://www.123berlinzimmer.de
http://www.berlin.de/tourismus-unterkunft/herbergen/index.php
mit solidarischen Grüßen,
Für den Kampagnenrat Markus Pflüger Arbeitsgemeinschaft Frieden Trier,
Jürgen Wagner IMI, Roland Blach DFG-VK, Stephanie Handtmann attac-Büro
2.) Neue Ausgaben der Consitution Watch
Tobias Pflüger: CONSTITUTION WATCH: EU-Verfassungsvertrag - Nr. 7 -
07.05.2005
Die Behauptung: Wer mit NEIN stimmt, fliegt raus
In einer Presseerklärung vom 21. April 2005 betonte der
Europaabgeordnete Jo Leinen: "Das Nein-Lager im französischen
Referendum zur Europäischen Verfassung verbreitet mehrere Illusionen,
die der Realität nicht standhalten", erklärte der Vorsitzende im
Verfassungsausschuss des Europäischen Parlamentes, Jo Leinen (SPD).
"Bei einem 'Nein' in Frankreich wird es keine Neuverhandlungen zum
Verfassungsvertrag geben. Der Ratifizierungsprozess in den anderen EU
Mitgliedsländern wird auch nicht gestoppt, sondern planmäßig
weitergehen. Gegenüber den Völkern und Parlamenten, die eine Annahme
der Europäischen Verfassung bereits beschlossen haben, oder noch
beschließen wollen, wäre es völlig ungerecht und undemokratisch, den
politischen Gesamtkompromiss zum Verfassungsvertrag aufzubrechen, und
einseitig zu verändern." Und auch der dänische Premierminister droht
bei einem NEIN zur EU-Verfassung mit Ausschluss. Die Zeit schrieb am
14. April 2005: "Premierminister Anders Fogh Rasmussen hat seinen
Bürgern ganz offen mit dem Abschied von der EU gedroht: 'Bei einem
Nein zur Verfassung droht eine ungewisse Zukunft. Dann bleibt nur noch
der Austritt.'"
Der Verfassungsvertrag
Im Verfassungsvertrag ist dagegen in Artikel IV-447 festgehalten:
"(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation durch die Hohen
Vertragsparteien im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen
Vorschriften. [...] (2) Dieser Vertrag tritt am 1. November 2006 in
Kraft, sofern alle Ratifikationsurkunden hinterlegt worden sind, oder
andernfalls am ersten Tag des zweiten auf die Hinterlegung der letzten
Ratifikationsurkunde folgenden Monats." Im Klartext, falls eine der
Vertragsparteien den Verfassungsvertrag nicht ratifiziert, tritt er
nicht in Kraft. Stattdessen gilt dann der EU-Vertrag von Nizza weiter.
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union bleiben auch nach einer
Ablehnung des Verfassungsvertrages weiterhin Mitglieder. Einen
Ausschluss oder einen zwingenden Austritt eines Mitgliedsstaats bei
Nichtratifizierung gibt es schlicht nicht. Einen Ausschluss aus der
Europäischen Union im Falle eines NEINs bei einem
Verfassungsreferendum zu suggerieren, ist nichts als üble Angst- und
Stimmungsmache.
Tobias Pflüger: CONSTITUTION WATCH: EU-Verfassungsvertrag - Nr. 6 -
06.05.2005
Die Behauptung: Die EU-Verfassung ist eine Alternative zu einem
entfesselten Kapitalismus
Wolf Biermann, Günter Grass, Jürgen Habermas, Alexander Kluge, Michael
Naumann, Gesine Schwan u. A. erklären in der Tageszeitung Le Monde vom
3. Mai 2005: "Die Verfassung erfüllt nicht alle unsere Ideale. Sie ist
ein ehrlicher Kompromiss. ... Sie ist die Garantie der Produktivität
des Marktes und zur gleichen Zeit die Garantie für den Schutz unserer
sozialen Rechte, dadurch ist sie die einzig verlässliche und
wettbewerbsfähige Alternative gegenüber dem Alptraum eines
entfesselten 'ultraliberalen' Kapitalismus."
Der Verfassungsvertrag
Wichtige soziale Grundrechte sind im EU-Verfassungsvertrag nur schwach
ausgeprägt. Statt eines Rechts auf Arbeit wird nur "das Recht zu
arbeiten" (Art. II-75) proklamiert. Das ursprünglich einmal
vorgesehene europäische Streikrecht wird von nationalem Recht abhängig
gemacht (Art. II-88), wodurch legale grenzüberschreitende Streiks in
der EU weiterhin praktisch unmöglich sind. Vergeblich sucht man in der
Charta auch ein dem Grundgesetz entsprechendes Sozialstaatsgebot oder
gar einen Sozialisierungsartikel. Stattdessen wurde ein Grundrecht der
"unternehmerischen Freiheit" (Art. II-76) aufgenommen.
Welche Wirkung die Charta als Teil des Verfassungsvertrages
tatsächlich entfalten kann, ergibt sich zudem aber nicht allein aus
dem Wortlaut der einzelnen Grundrechte. Mit verschiedenen
Bestimmungen, Erläuterungen (Erklärung Nr. 12) und Protokollen ist die
Bedeutung der Grundrechte der Charta eingeschränkt und verwässert
worden. In Artikel II-111 Abs. 2, heißt es: "Diese Charta dehnt den
Geltungsbereich des Unionsrechts nicht über die Zuständigkeiten der
Union hinaus aus und begründet weder neue Zuständigkeiten noch neue
Aufgaben für die Union". Was nichts anderes bedeutet, als das so
manche Grundrechte - etwa das Recht auf Bildung (Art. II-74), die
Rechte älterer Bürger (Art. II-85) oder die Bestimmungen zum Familien-
und Berufsleben (Art. II-93) - in der Luft hängen, da entsprechende
Zuständigkeiten der Union hier eben nicht vorhanden sind. Und in
Artikel II-113 werden der Charta die Grundfreiheiten als Schranke
gesetzt, wonach "keine Bestimmung dieser Charta als eine Einschränkung
oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen"
ist. Die Grundfreiheiten sind aber nichts die wirtschaftsliberalen
Rechte des freien Personen-, Dienstleistungs-, Waren- und
Kapitalverkehrs. (I-4) Hierin die Alternative zu einem "entfesselten
'ultraliberalen' Kapitalismus" zu sehen, ist abwegig.
Tobias Pflüger: CONSTITUTION WATCH: EU-Verfassungsvertrag - Nr. 5 -
05.05.2005
Die Behauptung: Ständige Verbesserung der EU-Verfassung möglich
Herta Däubler-Gmelin behauptet in einem Interview mit dem Tagblatt
ANZEIGER vom 4. Mai 2005, dass die "berechtigte Kritik an einzelnen
Punkten" des EUVerfassungsvertrags nach dessen Ratifizierung bei
Vertragsänderungen berücksichtigt werden könnte. "Einführen und
ständig verbessern, wäre wirklich die bessere Devise", so die
ehemalige Ministerin.
Der Verfassungsvertrag
Das für Vertragsänderungen vorgesehene Verfahren setzt laut Artikel
IV-443 (2), (3) erneut einen Verfassungskonvent, anschließend eine
Konferenz der Regierungsvertreter und letztendlich die Ratifizierung
durch alle Mitgliedsstaaten voraus: "Beschließt der Europäische Rat
nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Kommission mit
einfacher Mehrheit die Prüfung der vorgeschlagenen Änderungen, so
beruft der Präsident des Europäischen Rates einen Konvent von
Vertretern der nationalen Parlamente, der Staats- und Regierungschefs
der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission
ein. [...] Der Konvent prüft die Änderungsentwürfe und nimmt im
Konsensverfahren eine Empfehlung an, die an eine Konferenz der
Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten [...] gerichtet ist.
[...] Änderungen treten in Kraft, nachdem sie von allen
Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften
ratifiziert worden sind."
Für die von Däubler-Gmelin als realistisch dargestellte, spätere
ständige Verbesserung des Verfassungsvertrags ist also eine Zustimmung
durch alle 25 bzw. durch die ab 2007 mindestens 27 oder später noch
mehr EU-Staaten notwendig. Per Mehrheitsentscheidung der
Mitgliedstaaten oder durch ein Bürgerbegehren lassen sich die einmal
getroffenen Regelungen nicht ändern. Die Option, dem Vertragsvertrag
trotz Bedenken zuzustimmen und sich Verbesserungen für die Zukunft
vorzubehalten, erscheint insofern wenig aussichtsreich. Das Kind in
den Brunnen zu werfen, um später zu versuchen es, unter schwierigsten
Bedingungen zu retten, ist eine merkwürdige politische Perspektive.
Tobias Pflüger: CONSTITUTION WATCH: EU-Verfassungsvertrag - Nr. 4 -
16.04.2005
Die Behauptung: Mit EU-Verfassungsvertrag soziale Union möglich
Franz Müntefering (SPD-Vorsitzender) betonte in seiner Rede zum neuen
Grundsatzprogramm der SPD laut Süddeutscher Zeitung vom 13. April 2005
im Rahmen seiner Kapitalismuskritik, "die EU müsse sich entscheiden,
ob sie dem Markt 'Schneisen schlagen' wolle, die auch die
sozialstaatlichen Aufgaben berührten, oder ob sie im Sinne der
EU-Verfassung gemeinsam mit den Nationalstaaten eine 'demokratische
und soziale Union' bilden wolle."
Der Verfassungsvertrag
Die Behauptung von Franz Müntefering, dass im Sinne der EU-Verfassung
eine soziale Union zu bilden sei, ist durch den Verfassungsvertrag
nicht zu substantiieren. Im Gegenteil: Neoliberale Wirtschaftspolitik
soll im neuen EU-Vertrag Verfassungsrang erhalten und wird mit klaren
Vorgaben versehen. "Die Mitgliedstaaten und die Union handeln im
Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem
Wettbewerb", heißt es in Artikel III-178. So soll die "Festlegung und
Durchführung einer einheitlichen Geld- sowie Wechselkurspolitik (…)
vorrangig das Ziel der Preisstabilität verfolgen (…)" (Art. III-177).
Eine rigorose Stabilitätspolitik erhält damit trotz enormer
Arbeitslosigkeit und wachsender sozialer Spaltung in der EU Priorität.
Zugleich hat die "Beschäftigungspolitik im Einklang mit den (…)
Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union"
zu stehen (Art. III-204) und ist damit dem Grundsatz einer "offenen
Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" untergeordnet. Auch sind die
Artikel der Grundrechtecharta zu Arbeit und Sozialschutz schlicht
unzureichend.
Statt eines Rechts auf Arbeit wird nur "das Recht zu arbeiten"
proklamiert (Art. II-75). Das ursprünglich vorgesehene europäische
Streikrecht wird nunmehr von nationalem Recht abhängig gemacht. Damit
werden legale grenzüberschreitende Streiks praktisch unmöglich gemacht
(Art. II-88). Das "Recht auf Zugang zu den Leistungen der sozialen
Sicherheit" (Art. II-94) wird vom "Unionsrecht und einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten" abhängig gemacht. Alles
insgesamt also keine Grundlage für eine soziale Union.
Tobias Pflüger: CONSTITUTION WATCH: EU-Verfassungsvertrag - Nr. 3 -
08.04.2005
Die Behauptung: EU-Verfassung besser für Demokratie
Martin Schulz (Sozialdemokratischer Fraktionsvorsitzender im
EU-Parlament) auf www.tagesschau.de am 25. März 2005: "Die Verfassung
stellt an die Spitze der mächtigsten Regierung in Europa einen
Kommissionspräsidenten, der durch das Europäische Parlament gewählt
wird - auf der Grundlage der Ergebnisse der letzten Europawahl. Die
Bürger haben endlich unmittelbaren Einfluss: Also: Wenn ich einen
sozialdemokratischen Kommissionspräsidenten haben will, wähle ich die
SPD in Deutschland oder die Labour-Party in England. Wenn ich will,
dass der Präsident ein Christdemokrat ist, dann wähle ich in
Deutschland die CDU oder in Großbritannien die Tories. Damit wird die
Europawahl zu einer echten Wahl."
Der Verfassungsvertrag
In Artikel I-27 der EU-Verfassung heißt es: "Der Europäische Rat
schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechender Konsultation
mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des
Präsidenten der Kommission vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis
der Wahlen zum Europäischen Parlament." Das heißt: Das Parlament kann
wählen, aber es steht nur ein einziger Kandidat zur Wahl. Bei aber nur
einem Kandidaten kann von einer echten Wahl nicht gesprochen werden.
Schulz verschweigt, dass sich im Vergleich zum geltenden Nizza-Vertrag
praktisch nichts ändern wird. Laut Nizza-Vertrag muss das EU-Parlament
seine Zustimmung geben - mehr darf es nicht. Wie im Verfassungsvertrag
auch kann es weder Kandidaten selbst bestimmen, noch aus
vorgeschlagenen Kandidaten einen auswählen. In Artikel 214
Nizza-Vertrag heißt es: "Die Regierungen der Mitgliedstaaten benennen
im gegenseitigen Einvernehmen die Persönlichkeit, die sie zum
Präsidenten der Kommission zu ernennen beabsichtigen, diese Benennung
bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments." Zur Zeit stellen
die Konservativen die Mehrheit im Europäischen Rat. Die Staats- und
Regierungschefs einigten sich daher auf den Konservativen Barroso als
Kommissionspräsident. An diesem Verfahren wird sich mit dem
EU-Verfassungsvertrag nichts ändern. Eine echte Wahl findet nicht
statt. Die Demokratisierung bleibt aus.