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Online-Zeitschrift "IMI-List"
Nummer 0197 .......... 8. Jahrgang ........ ISSN 1611-2563
Hrsg.:...... Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
Red.: IMI / Claudia Haydt / Tobias Pflüger / Jürgen Wagner
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http://www.imi-online.de/mailingliste.php3
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Liebe Freundinnen und Freunde der Informationsstelle Militarisierung,
in dieser e-mail findet sich
1.) der Hinweis auf den Europaweiten Aktionstag gegen die
EU-Militarisierung am 29. Oktober;
2.) die Mitteilung, dass inzwischen die Möglichkeit eingerichtet
wurde, die Erklärung gegen diese EU-Verfassung auch im Internet zu
unterzeichnen; und
3) eine Analyse von Tobias Pflüger zu den neuesten Entwicklungen in
den Bereichen EU-Verfassung und EU-Militarisierung.
Am Ende haben wir wie immer die Links zu den neuesten Texten auf der
IMI-Homepage zusammengestellt.
1.) Europaweiter Aktionstag gegen die EU-Militarisierung am 29. Oktober
Am kommenden Freitag den 29. Oktober, soll der EU-Verfassungsentwurf
durch die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten
unterzeichnet werden.
Wie wir bereits mehrfach betont haben, bedeutet die Unterzeichnung des
EU-Verfassungsentwurfs NICHT, dass die Auseinandersetzung um die
Inhalte dieser Verfassung damit zu Ende oder gar verloren wäre. Im
Gegenteil, jetzt beginnt der Ratifizierungsprozess, der in zahlreichen
Mitgliedsstaaten über nationale Referenden erfolgt. Die
Auseinandersetzung um die Verfassung geht damit nun erst in eine heiße
Phase.
Mit diesem Verfassungsvertrag soll die Militarisierung der EU weiter
vorangetrieben werden, weshalb zahlreiche Gruppen zu einem
europaweiten Aktionstag unter dem Motto "Europa in schlechter
Verfassung" aufgerufen haben. Geplant sind Mahnwachen, Demonstrationen,
Infostände und Vorträge an möglichst vielen Orten in Europa.
Neben den zahlreichen inhaltlichen Analysen, die von IMI im Zuge der
Beschäftigung mit der EU-Verfassung erstellt wurden (Link zur
EU-Sonderseite
http://www.imi-online.de/2003.php3?id=587 und zur
Materialliste
http://www.imi-online.de/2004.php3?id=917 ) eignet sich
besonders die Erklärung „Nein zu diesem EU-Verfassungsvertrag!" zur
Verwendung für diesen Aktionstag.
2.) Onlineunterzeichnung der Erklärung „Nein zu diesem
EU-Verfassungsvertrag!"
Auf dem 3. Friedenspolitischen Kongress in Hannover wurde die
Erklärung "Nein zu diesem EU-Verfassungsentwurf" verabschiedet, für
die möglichst viele Unterzeichner/innen gesucht werden. Die Erklärung
mitsamt der von IMI verfassten Begründung eignet sich hervorragend für
Infostände und Vorträge wie sie am 29. Oktober in vielen Orten geplant
sind.
(Die Erklärung zum Ausdrucken:
http://imi-online.de/download/EU-Erklaerung.pdf) Inzwischen liegt auch
eine englische Übersetzung vor:
http://imi-online.de/download/declaration.pdf
Besonders hinweisen möchten wir darauf, dass IMI inzwischen die
Möglichkeit eingerichtet hat, die Erklärung auch online zu
unterzeichnen. Der direkten Link zur Onlineunterzeichnung findet sich
unter
http://www.imi-online.de/nein-zu-eu-verfassung.php3
3.) Analyse zu den neuesten Entwicklungen der EU-Militarisierung
IMI-Analyse 2004/030 - in: Attac EU-AG, Newsletter Nr. 7 (Oktober 2004)
Vertragliche Militarisierung oder Warum der EU-Verfassungsvertrag
friedensgefährdend ist
Auf der Grundlage des am 29. Oktober 2004 unterzeichneten Vertrags
über eine Verfassung für die EU kann kein friedliches Europa
verwirklicht werden.
http://www.imi-online.de/2004.php3?id=1054
http://www.imi-online.de/download/IMI-Analyse-2004-030TP-EU-Verf.pdf
27.10.2004, Tobias Pflüger
Vertragliche Militarisierung oder Warum der EU-Verfassungsvertrag
friedensgefährdend ist
Auf der Grundlage des am 29. Oktober 2004 unterzeichneten Vertrags
über eine Verfassung für die EU kann kein friedliches Europa
verwirklicht werden.
1. Stimmgewichtung zugunsten der Großen, insbesondere Deutschland
Weder während der Regierungskonferenz noch im Konvent zur Erarbeitung
des EU-Verfassungsvertragsentwurfs waren die Vertragsbestimmungen, die
die EU weiter militarisieren, jemals ernsthaft umstritten.
Hauptauseinandersetzungspunkt während der Regierungskonferenz war bei
der Diskussion über den EU-Verfassungsvertrag die Stimmengewichtung
innerhalb der EU. Nach dem Vorschlag des Verfassungskonvents sollten
ab 2009 die meisten Entscheidungen im Ministerrat mit einer "doppelten
Mehrheit" gefällt werden: Mehrheitsentscheidungen sollten zustande
kommen, wenn mindestens 13 von 25 Regierungen, die mindestens 60
Prozent der Bevölkerung repräsentieren, zustimmen würden. Polen und
Spanien waren dagegen, die Stimmrechte an der Bevölkerungsgröße
auszurichten, da sie bei dieser Regelung im Vergleich zur bisherigen
Regelung (Nizza-Vertrag) deutlich an Gewicht verlieren würden.
Umgekehrt würde Deutschland als bevölkerungsreichstes Land deutlich an
Macht gewinnen. Dabei ist es auch nach der Einigung bei der
Regierungskonferenz am 17./18. Juni geblieben. Um aber Spanien und
Polen mit ins Boot zu nehmen, wurden die Zustimmungsquoten auf 55% der
Mitgliedsstaaten und 65% der Bevölkerung angehoben. Interessant ist,
wie sich die Stimmgewichtungen im Vergleich zum Vertrag von Nizza
insgesamt verschoben haben. Deutschland steigerte seine
Stimmgewichtung im Rat von 9,0% auf 18,2%, was einem satten Zugewinn
von 9,2% entspricht, Frankreich von 9,0% auf 13,2%, was immerhin noch
einem Stimmenzugewinn von 4,2% entspricht, dann kommen Großbritannien
mit einer Steigerung um 4,0% von 9,0% auf 13,0% der Stimmen und
Italien von 9,0% auf 12,6%, was immer noch einer Steigerung von 3,6%
entspricht. Spanien wurde mit einem Zugewinn von 0,6% abgefunden, von
8,4% auf 9,0% und Polen musste sich zufrieden geben, dass es keine
Prozente verlor. Es blieb bei 8,4% Anteil an der Stimmgewichtung im
Rat. Alle anderen Mitgliedstaaten verlieren im Vergleich zum gültigen
EU-Vertrag von Nizza zwischen 0,5 bis zu 1,5% Punkten an Stimmen. So
dürfte klar werden, wer aus machtpolitischen Gründen besonders ein
Interesse an einem Inkraftreten des Verfassungsvertrages hat. Das
eigentlich Dramatische bei dieser Umgewichtung ist aber, dass das
bisherige Gleichheitsprinzip zwischen den EU-Mitgliedstaaten sich in
Auflösung befindet. Die Stimmengleichheit im Rat zwischen den großen
Staaten, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien wird
geschleift. Zudem gewinnen die 4 Grossen 21% an Stimmen hinzu und
Spanien noch einmal 3,6%, die mittleren und kleinen Länder verlieren
entsprechend.
2. Die EU fit machen für die globale Kriegsführungsfähigkeit
In Punkto Außen- und Militärpolitik ist es das offensichtliche Ziel
des Verfassungsvertrags, die Europäische Union für die globale
Kriegsführungsfähigkeit fit zu machen. Der Vertrag soll die „auf
militärische Mittel gestützte Fähigkeit zu Operationen" (Art I-41 Abs.
1) sichern. Aufrüstung wird Verfassungsgebot: "Die Mitgliedstaaten
verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten regelmäßig zu
verbessern" (Art. I-41 Abs. 3). Und: Eine "Agentur für die Bereiche
Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und
Rüstung" (Europäische Verteidigungsagentur) [bis Juni hieß es noch:"
Europäisches Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten"]
soll dies überwachen und "zweckdienliche Maßnahmen zur Stärkung der
industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors"
durchsetzen (III-311). Gravierend ist auch, dass das EU-Parlament und
der Europäische Gerichtshof explizit aus der Kontrolle der Außen- und
Militärpolitik ausgeschlossen sind. Die Interventionsoptionen der EU
werden massiv ausgeweitet: In Artikel III-309 werden die
Militäroptionen der EU beschrieben. Die sogenannten Petersbergaufgaben
("humanitäre Einsätze" bis hin zu Kampfeinsätzen) werden ergänzt durch
sogenannte "Abrüstungskriege", eine Wortschöpfung von Joschka Fischer,
der diesen Begriff vor Beginn des Irak-Krieges erfand.
Auch militärische Aktionen im Kampf gegen den Terrorismus werden
festgelegt. Von besonderer Brisanz ist die in Artikel III-312
festgeschriebene "ständige strukturierte (militärische)
Zusammenarbeit", die mit einem Zusatzprotokoll jetzt genau definiert wird.
Gescheitert sind alle Bemühungen, dass eine europäische Verfassung von
der zivilen Mitverantwortung der EU für den Erhalt des Friedens in der
Welt auszugehen habe.
Statt sich per Verfassungsgebot dafür einzusetzen, die Rolle der
Vereinten Nationen in zwischenstaatlichen Konflikten zu stärken und
sich in ihrem Handeln der Charta der Vereinten Nationen und
insbesondere dem Gewaltverbot in den internationalen Beziehungen zu
unterwerfen, findet sich die militärinterventionistisch
interpretierbare Formulierung der Verpflichtung auf die
"Weiterentwicklung" des Völkerrechts und eine Verpflichtung lediglich
auf die "Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen", die die
Möglichkeit für nicht UNmandatierte Militärinterventionen durch die EU
offen lässt.
Auch explizite Formulierungen, dass von den Territorien der EU-Staaten
niemals wieder Krieg ausgehen darf, fehlen. Die Ächtung von
Angriffskriegen sucht man ebenfalls - vergebens Auch ein
ausdrückliches Verbot weltweiter militärischer Interventionspolitik
wird nicht gefordert. Sinnvolle Institutionen, die auf Ebene der EU
mithelfen könnten, ein friedliches Europa zu schaffen, sind
Fehlanzeige: Weder eine europäische Agentur für Abrüstung und
Konversion noch ein Amt für Rüstungsexportverbotskontrolle wurden
eingerichtet.
Sternenweit entfernt ist dieser Verfassungsvertrag von einer
Europäischen Union, die Krieg und militärische Gewaltanwendung zur
Lösung von Konflikten ablehnt, die Massenvernichtungswaffen beseitigen
will und ihre Rüstungsindustrie auf zivile Produktion umstellt sowie
Rüstungsexporte beendet. Eine friedensfördernde Reduzierung der
militärischen Kapazitäten auf strukturelle Nichtangriffsfähigkeit der
EU dagegen wird im Verfassungsvertrag in ihr Gegenteil verkehrt. Alles
wird der Schaffung der strukturellen und konkreten Angriffsfähigkeit
untergeordnet. Nur so ist nach eigenem Selbstverständnis
offensichtlich die globale Machtprojektion leistbar.
3. Europäische Sicherheitsstrategie als konkrete Umsetzung
Noch während der EU-Verfassungsvertrag debattiert wurde, gingen die
Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten schon an die Umsetzung
der militarisierten EU-Verfassungsbestimmungen: So verabschiedeten sie
in Rom eine verbindliche Militärstrategie, die sogenannte "Europäische
Sicherheitsstrategie" (ESS). Bereits vorher hatte sich der deutsche
Bundeskanzler gewundert, dass die Vorlage - die weitgehend die
Vorstellungen der deutschen und französischen Regierung wiedergibt -
von allen EU-Staaten akzeptiert wurde: "Zunächst ist es angesichts der
innereuropäischen Differenzen in der Irak-Frage bemerkenswert, dass
Javier Solanas Entwurf für eine europäische Sicherheitsstrategie von
allen EU-Partnern positiv aufgenommen worden ist." (Internationale
Politik, Nr.9-2003)
Tatsächlich wurde die Vorlage des EU-Beauftragten für die Gemeinsame
Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), Javier Solana, im wesentlichen
unverändert verabschiedet. Sie benennt drei strategische Ziele:
- Erstens den Kampf gegen Terrorismus,
- zweitens den Kampf gegen die Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen und
- drittens Hilfe für "zusammengebrochene Staaten" als Mittel gegen
organisierte Kriminalität.
Wie die EU militärisch agieren wird, ist ebenfalls im Strategiepapier
erwähnt: "Als eine Union mit 25 Mitgliedstaaten, die mehr als 160 Mrd.
Euro für Verteidigung aufwenden, sollten wir mehrere Operationen
gleichzeitig durchführen können." Und an anderer Stelle: "Unser
herkömmliches Konzept der Selbstverteidigung, das bis zum Ende des
Kalten Krieges galt, ging von der Gefahr einer Invasion aus. Bei den
neuen Bedrohungen wird die erste Verteidigungslinie oftmals im Ausland
liegen. Die neuen Bedrohungen sind dynamischer Art."
"Verteidigungslinien" die im Ausland liegen, das erinnert an das so
genannte "Präemptivkriegskonzept" aus der "National Security Strategy"
(NSS) der US-Regierung.
Die Begriffe "Präemptivkrieg" oder "Präventivkrieg" wurde allerdings
von der EU vermieden. Dazu heißt es auf der Homepage der
Bundesregierung: "Der umstrittene Begriff 'preemptive engagement'
wurde durch 'preventive engagement' ersetzt".
Offizielle Erklärungen erwecken den Eindruck, mit dem anderen Begriff
sei nun "Prävention" also Konfliktvorbeugung gemeint. Die Neue Zürcher
Zeitung (15.12.03) vermutet dagegen, dass der Begriff "präemptiv"
vermieden wurde, weil es sich um ein "Reizwort" handele. Und für die
International Herald Tribune (09.12.2003) ist der Begriff nur
ausgetauscht worden, weil es in einigen EU-Sprachen einfach keine
Wörter für "preemptive" gibt. Unabhängig davon: Verteidigungslinien im
Ausland, das ist eine Umschreibung für »Angriffsaktionen« und Angriff
bevor der Gegner angreifen kann. das ist eine völkerrechtswidrige
Aggression.
4. European Defense Paper mit Präventivkrieg
In der Folge wurde das Pariser Institut für strategische Studien
(ISS), das bis 2001 für den europäischen Militärpakt Westeuropäische
Union (WEU) arbeitete, damit beauftragt verschiedene Einsatzszenarien
für EU-Truppen auf Grundlage des noch nicht ratifizierten
EU-Verfassungsvertrages und der EU-Sicherheitsstrategie zu erarbeiten.
Herausgekommen ist im Oktober 2004 eine Studie hochrangiger
Militärberater unter dem Label "European Defense Paper" Das Ergebnis
ist bemerkenswert:
Die Autoren der Studie fordern eine energische, unverzügliche und
umfassende Aufrüstung der EU. Ziel müsse sein, den Status einer zur
Führung von Angriffskriegen fähigen Weltmacht zu erreichen.
"Präventives Engagement" ist in dieser Strategie ein geradezu
selbstverständlicher Teil.
Angriffskriege- werden damit jetzt auch auf europäischer Ebene
verankert. Nukleare Optionen werden nicht mehr ausgeschlossen. Lothar
Rühl, ehemaliger Staatssekretär im deutschen Verteidigungsministerium
und Mitautor des "European Defence Paper", stellt zufrieden fest, dass
das Thema ,,Präemption/Prävention" in dem Dokument zwar vorwiegend
unter dem Aspekt von Kriegseinsätzen mit konventionellen Streitkräften
und operativen Spezialkräften behandelt wird. "Immerhin" werde aber
die Möglichkeit erwähnt, britische und französische
Nuklearstreitkräfte "explizit oder implizit" einzubeziehen.
(Lothar Rühl: Lücke zwischen Mittel und Zweck. Das ,,European Defence
Paper"; Frankfurter Allgemeine Zeitung 01.10.2004). In der Tat heißt
es in dem Strategiepapier bezüglich der Kriegsszenarien der künftigen
EU-Streitmacht: ,,[W]e have not avoided presenting scenarios in which
the national nuclear forces of EU member states (France and the United
Kingdom) may enter into the equation either explicitly or implicitly."
5. Neue Schlachttruppen - "battle groups"
Auch was die konkreten Aufrüstungen zur globalen Kriegsführung angeht
lässt die EU sich nicht lumpen. So präzisierten die
Verteidigungsminister der EU-Mitgliedsstaaten jüngst die künftige
Aufstellung von europäischen Schlachttruppen ("battle groups").
Nach Verabredungen, die September 2004 im niederländischen Noordwijk
getroffen wurden, dominiert das deutsch-französische Machtkartell die
innerhalb kürzester Frist einsetzbaren "battle groups". Der
grundsätzliche Beschluss, die EU zu einer Macht mit globaler
Kriegsführungsfähigkeit auszubauen, ist von Berlin und Paris in der
EU-Verfassung durchgesetzt worden.
Neben der Umsetzung des Rüstungsprogramms treiben Berlin und Brüssel
auch die Truppenaufstellung weiter voran. Die EU-Verteidigungsminister
haben im März 2004 mit dem so genannten "Head-Line Goal 2004" einen
Fahrplan zur globalen Kriegsfähigkeit beschlossen, der von den Staats-
und Regierungschefs beim Gipfel im Juni 2004 abgesegnet worden ist.
Der Plan sieht vor, eine hochgerüstete Streitmacht aufzubauen, die im
Jahr 2010 unter einheitlichem EU-Kommando für weltweite
Militärinterventionen zur Verfügung stehen soll. Zwei Säulen der dafür
vorgesehen Truppen befinden sich derzeit im Aufbau: Die europäische
Eingreiftruppe, die bis zu 60.000 Soldaten zum Einsatz bringen und für
längere Zeit in einer Krisenregion stationiert halten soll, und die
"battle groups" kleine Kampfverbände von jeweils 1.500 Elitesoldaten,
die als erste Einheiten in ein Kriegsgebiet entsandt werden und den
Eingreiftruppen den Weg freikämpfen müssen.
Dies verweist wiederum auf das Protokoll zur "ständigen strukturierten
(militärischen) Zusammenarbeit", dass die Dimension der
kerneuropäischen Militarisierung im künftigen Verfassungsvertrag
fixieren soll.
Eine der ersten EU-battle groups soll die deutsch-französische Brigade
in Müllheim sein.
6. "Strukturierte Zusammenarbeit" im Militärbereich als militärisches
Kerneuropa
Neben der allgemeinen Militarisierungsschritten für alle
EU-Mitgliedstaaten, eröffnet nach Artikel I-41, 6 und Artikel III-312
mit der so genannten "strukturierten Zusammenarbeit" nichts weiter,
als einen Rechtsrahmen für einen Zusammenschluss einiger weniger
Staaten auf dem Gebiet der Militärpolitik (ESVP) - innerhalb der EU.
Die ansonsten festgeschrieben Einstimmigkeit im Bereich der Außen- und
Militärpolitik der EU bezieht sich hier explizit nur auf diejenigen,
die an der strukturierten Zusammenarbeit teilnehmen, die anderen
bleiben im wörtlichen Sinne draußen.
In Artikel III-312 wird - für die genaue Ausgestaltung dieser
kerneuropäischen Militärpolitik - auf das dem EU-Verfassungsvertrag
angehängte entsprechende Protokoll verwiesen. Dazu muss man wissen,
dass wenn überhaupt in die Öffentlichkeit bekannt - über die 460
Artikel des Verfassungsvertrages diskutiert wird, von den nach einer
Ratifikation Rechtskraft erlangenden 350 Seiten Protokollen und 112
Seiten Erklärungen spricht fast niemand. Diese sind in der
Öffentlichkeit praktisch unbekannt. Schaut man sich im Bereich der
strukturierten Zusammenarbeit das entsprechende Protokoll einmal an,
so wird deutlich, dass es hier keine Nebensächlichkeiten abgehandelt
werden. Nicht nur, dass hier die Zusammenarbeit mit der NATO
festgeschrieben wird und man erklärt zur "Vitalität eines erneuerten
Atlantischen Bündnisses beitragen" (CIG 87/04 ADD 1) zu wollen,
sondern es finden sich hier klar und deutlich bis ins Detail
Vertragsbestimmungen für ein militärisches Kerneuropa. Im Klartext ist
hier festgehalten, dass "an der ständigen strukturierten
Zusammenarbeit" jeder Mitgliedstaat teilnehmen kann, der sich
verpflichtet "seine Verteidigungsfähigkeiten durch den Ausbau seiner
nationalen Beiträge" die Teilnahme "an den wichtigsten europäischen
Ausrüstungsprogrammen" und durch die Teilnahme "an der Tätigkeit der
Europäischen Agentur für Rüstung, Forschung und militärische
Fähigkeiten" "intensiver zu entwickeln".
Hier wird eindeutig festgelegt, dass der Kern der EU-Staaten, die sich
zu besonderer militärischer Aggressionsbereitschaft (vulgo:
Interventionsbereitschaft) und massiver Aufrüstung verpflichten, im
Rahmen der strukturierten Zusammenarbeit als Europa der schnelleren
Geschwindigkeit gemeinsam ihre Außen- und Sicherheitspolitik
militarisieren können.
Die Verpflichtung wird im Protokoll in der Folge noch weiter
präzisiert. Denn es geht darum "über die Fähigkeit" "spätestens 2007"
zu verfügen, "Kampftruppen" gemeinsam aufzustellen und "Missionen"
durchzuführen, die "innerhalb von 5 bis 30 Tagen" aufzunehmen sind und
zudem "Missionen" durchzuführen, die "von zunächst 30 Tagen ... bis
auf 120 Tage" ausgedehnt werden können. Um diesen Verpflichtungen
nachkommen zu können, ist in Artikel 2 des Protokolls die Rede vom
Einhalten "vereinbarter Ziele für die Höhe der Investitionsausgaben
für Verteidigungsgüter", die zudem regelmäßig überprüft werden sollen.
Auch die Angleichung des "Verteidigungsinstrumentariums" wird
festgeschrieben und "gemeinsame Ziele für die Entsendung von
Streitkräften" sollen aufgestellt werden.
Zusammenfassend liest sich das Protokoll, wie ein Horrorkatalog eines
entfesselten militärischen Kerneuropas. Die Bestimmungen dazu sollen
verfassungsvertraglich vereinbart werden. Man möchte eben ungern etwas
dem Zufall überlassen. - Sollten diese EU-Verfassungsbestimmungen
Wirklichkeit werden, entsteht eine Verpflichtung zur Aufrüstung und
zur gesteigerten militärischen Einsatzbereitschaft.
Diese gibt es nicht nur in den Verfassungsbestimmungen in Artikel
I-41, sondern insbesondere auch durch die völlig neue "strukturierte
Zusammenarbeit" im Militärbereich.
7. Zusammenfassung
Durch die rotgrüne Bundesregierung wird eine noch stärkere
Verpflichtung zur Erlangung voller Kriegsfähigkeit im Rahmen eines
militarisierten Kerneuropas eingegangen. Die entscheidende Frage
bleibt jedoch, ob Frankreich und insbesondere Deutschland nach einer
Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrags genug Stimmen im Rat
zusammenbekommen würden, um diesen Weg (in EU-Kriege) beschreiten zu
können. Als Drohung an die anderen EU-Staaten, sind die Bestimmungen
der "strukturierten Zusammenarbeit" jedoch heute schon wirksam. Die
Gefahr einer beschleunigten Militarisierung der deutschen Außenpolitik
mit dem Ziel eigenständige EU-Kriege führen zu können hat ihn ihnen
Gestalt angenommen. Darin liegt die eigentliche Brisanz.
Tobias Pflüger ist MdEP und Vorstandsmitglied der Tübinger
Informationsstelle Militarisierung
4) Links zu den neuesten Texten auf der IMI-Homepage
IMI-Analyse 2004/030 - in: Attac EU-AG, Newsletter Nr. 7 (Oktober 2004)
Vertragliche Militarisierung oder Warum der EU-Verfassungsvertrag
friedensgefährdend ist
Auf der Grundlage des am 29. Oktober 2004 unterzeichneten Vertrags
über eine Verfassung für die EU kann kein friedliches Europa
verwirklicht werden.
http://www.imi-online.de/2004.php3?id=1054
http://www.imi-online.de/download/IMI-Analyse-2004-030TP-EU-Verf.pdf
27.10.2004, Tobias Pflüger
IMI-Standpunkt 2004/051 - Pressebericht: in: junge Welt vom 25.10.2004
»Ich kann diese Position nicht nachvollziehen«
Sylvia-Yvonne Kaufmann (PDS) ist mit ihrem »Ja« zur EU-Verfassung in
der linken Europa-Fraktion isoliert. Noch vor einem Jahr war sie
dagegen. Ein Gespräch mit Tobias Pflüger
25.10.2004, Tobias Pflüger / Peter Wolter
IMI-Analyse 2004/029 - in: Wissenschaft und Frieden 4/2004
John Kerry: Ein liberaler Falke?
Anmerkungen zur künftigen demokratischen Außenpolitik
http://www.imi-online.de/2004.php3?id=1052
http://www.imi-online.de/download/IMI-Analyse2004-028JW-Kerry.pdf
21.10.2004, Jürgen Wagner
IMI-Analyse 2004/028
Rüstungsproduktion – Das Beste für die Stadt?
Überlegungen zum Rüstungsstandort Bremen
http://www.imi-online.de/2004.php3?id=1049
http://imi-online.de/download/IMI-Analyse04-028-LHBremen.pdf
21.10.2004, Lühr Henken
IMI-Standpunkt 2004/050
Nach Beschluss des EU-Parlaments zur Werbung für Verfassungsentwurf:
Europaweiter Aktionstag gegen EU-Militarisierung am 29. Oktober
http://www.imi-online.de/2004.php3?id=1049
14.10.2004, Tobias Pflüger / Roland Blach
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13.10.2004,
http://imi-online.de/2004.php3?id=840