[0194] Erklärung (zum Unterzeichnen) von Hannover "Nein zu diesem
EU-Verfassungsvertrag!" - zugleich Abschlusserklärung des 3.
Friedenspolitischen Kongresses von Hannover vom 04.09.2004
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Online-Zeitschrift "IMI-List"
Nummer 0194 .......... 8. Jahrgang ........ ISSN 1611-2563
Hrsg.:...... Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
Red.: IMI / Claudia Haydt / Tobias Pflüger / Jürgen Wagner
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Archiv: ....... http://www.imi-online.de/mailingliste.php3
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Liebe Leser/in!
Am Wochenende tagte der 3. Friedenspolitischen Kongress in Hannover
(www.friedenskongress-hannover.de) unter dem Titel "Wirtschaft brutal
- Krieg global". Der Kongress war wieder sehr gut besucht, anregend
und produktiv.
Dort wurde eine Erklärung "Nein zu diesem EU-Verfassungsentwurf"
verabschiedet, für die ab sofort Unterzeichner/innen gesucht werden.
Wir von der Informationsstelle Militarisierung (IMI) haben
verabredungsgemäß der Erklärung eine Begründung angehängt, so dass bei
der Sammlung nach Unterzeichner/innen gut argumentiert werden kann.
(Achtung! Bei der letzten konsolidierten Fassung (CIG 87/04) des
EU-Verfassungsentwurfes ist die Nummerierung der Artikel vollständig
neu, es sind neue Begrifflichkeiten benutzt worden und es wurden
"Erläuterungen" und "Protokolle" neu hinzugefügt.)
Jetzt also die Erklärung von Hannover "Nein zu diesem
EU-Verfassungsentwurf".
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Erklärung (zum Unterzeichnen)
zugleich Abschlusserklärung des 3. Friedenspolitischen Kongresses von
Hannover, 04.09.2004
Nein zu diesem EU-Verfassungsvertrag!
Am 29. Oktober 2004 soll der EU-Verfassungsentwurf durch die Staats -
und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU unterzeichnet werden.
Danach wird in den einzelnen Staaten der Ratifikationsprozess
beginnen. Die rotgrüne Bundesregierung hat schon erklärt diesen
Prozess möglichst kurz zugestalten.
Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner wenden uns gegen die
Ratifizierung dieses Verfassungsvertrags.
Wir lehnen diesen EU-Verfassungsvertrag ab
- weil mit ihm die - auch von ökonomischen Interessen geleitete -
Militarisierung der Europäischen Union, bis hin zur globalen
Kriegsführungsfähigkeit vorangetrieben wird;
- weil mit ihm der Neoliberalismus Verfassungsrang erhält und die EU
auf den "Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem
Wettbewerb" verpflichtet wird. Soziale Belange und
Beschäftigungspolitik werden der Wettbewerbspolitik untergeordnet. Die
Finanzmittel für die Um- und Aufrüstung der EU-Armeen sowie für neue
Kriege werden auch durch den Abbau von Sozialsystemen in den
EU-Mitgliedstaaten erkauft;
- weil eine antisoziale Ordnung in der EU festgeschrieben wird, indem
die sozialen und gewerkschaftlichen Grundrechte in der
EU-Grundrechtecharta durch beigefügte Erläuterungen noch weiter
ausgehöhlt und ihrer Wirksamkeit beraubt werden;
- weil imperiale Machtpolitik nach außen und innen festgeschrieben
wird, bei Abstimmungen im Europäischen Rat und im Ministerrat gibt es
ein Übergewicht der großen Länder, vor allem Deutschlands.
- Wir rufen zum Protest und Widerstand gegen diesen
EU-Verfassungsentwurf auf.
- Um zu verhindern, dass dieser Vertrag in Kraft tritt, unterstützen
wir eine große öffentliche Kampagne, die die Bevölkerung über die
Inhalte dieses Vertrages aufklärt.
Unterzeichnerinnen und Unterzeichner:
Begründung:
Friedensgefährdend
Mit dem EU-Verfassungsvertrag wird die Militarisierung der
Europäischen Union bis hin zur globalen Kriegsführungsfähigkeit
vorangetrieben. Der Verfassungsvertrag soll der EU die „auf
militärische Mittel gestützte Fähigkeit zu Operationen" (Art I-41 Abs.
1) sichern. Eine zusätzliche kerneuropäische Militarisierung wird mit
der "ständigen strukturierten Zusammenarbeit" (III-312) etabliert.
Aufrüstung wird Verfassungsgebot: "Die Mitgliedstaaten verpflichten
sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern" (Art.
I-41 Abs. 3) . Die Petersbergaufgaben werden um noch weiter reichende
militärische Interventionsmöglichkeiten erweitet bis hin zu
'Abrüstungskriegen' (III-309) . Eine "Agentur für die Bereiche
Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und
Rüstung" wird die Aufrüstung der Mitgliedstaaten überwachen und zudem
"zweckdienliche Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und
technologischen Basis des Verteidigungssektors" durchsetzen (III-311).
Neoliberal
Die Prinzipien des Neoliberalismus erhalten Verfassungsrang. In den
allgemeinen "Zielen der Union" ist zwar beschönigend die Rede von
einer "in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die
auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein
hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität." (I-3)
Im konkreten Politikteil wird dann aber Klartext geredet von der
Verpflichtung auf den "Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit
freiem Wettbewerb." (III-177) Beschäftigungspolitik wird den
"Grundzügen der Wirtschaftspolitik" untergeordnet (III-206, 179) , die
geprägt sind durch die einseitige Orientierung auf das "vorrangige"
Ziel der "Preisstabilität" (I-30, III-177, 185) und durch den in
Verfassungsrang erhobenen "Stabilitätspakt" (III-184), In der
Steuerpolitik sollen nur die indirekten Steuern harmonisiert werden
(III-171) . Nicht vorgesehen ist die längst überfällige Angleichung
direkter Steuern, besonders der Unternehmenssteuern, womit der ruinöse
"Abwärtswettbewerb" bei den staatlichen Einnahmen zu Lasten der
Finanzierung öffentlicher Aufgaben aufzuhalten wäre.
Die einzelstaatlich gewährleisteten Leistungen der öffentlichen
Daseinsvorsorge, auch die beschworene Sicherung der "kulturellen
Vielfalt", einschließlich der künstlerischen (I-3), werden ganz im
Sinne der WTO relativiert (III-166) und bleiben der Beihilfekontrolle
unterworfen.
Antisozial
Die Aufnahme der Grundrechtecharta in den Verfassungsvertrag stellt
zwar prinzipiell einen geringen Fortschritt bei der Verankerung
demokratischer und sozialer Grundrechte dar. Zugleich wurde aber
insgesamt eine Schieflage zuungunsten der sozialen Grundrechte
verankert, die sich ausdrückt in der fehlenden Sozialbindung des
Eigentums in Art II-77 und der verfassungsrechtlichen Hervorhebung der
"unternehmerischen Freiheit" (II-76) . Anstelle eines „Rechts auf
Arbeit" wird nur das „Recht zu arbeiten" gewährt (II-75) , auch andere
soziale Grundrechte fanden keine Aufnahme oder nur eine Aufnahme in
stark beschnittener Form. Durch die Herabstufung von Grundrechten zu
"Grundsätzen" in den sogenannten Schlussbestimmungen jedoch (II-112
Abs. 5) und die nachträgliche Aufnahme eines Verweises auf
aktualisierte Erläuterungen der Präsidien des Grundrechtekonvents und
des Verfassungskonvents (II-112 Abs. 7) sind die sozialen und
gewerkschaftlichen Grundrechte auf EU-Ebene noch weiter ausgehöhlt und
de facto ihrer Wirksamkeit beraubt worden. Im Ergebnis kann
beispielsweise weiterhin nicht von einem EU-Streikrecht oder einem
grenzüberschreitenden Streikrecht die Rede sein, während
nationalstaatliche Regelungen zur Aussperrung geschützt werden (II-88) .
Imperial
Die, neu in den Verfassungsvertrag aufgenommene, maßgebliche
Berücksichtigung der jeweiligen Bevölkerungsgröße bei Abstimmungen im
Europäischen Rat und im Ministerrat führt zu einem Übergewicht der
großen Länder - und vor allem Deutschlands als bevölkerungsreichstem
Land. Die EU setzt damit ihren traditionellen Charakter eines
Zusammenschlusses gleicher Staaten aufs Spiel.
Nach außen fördert die EU erklärtermaßen "ihre Werte und Interessen"
(I-3 Abs. 4). Zugleich will sie sich per Verfassungsvertrag
ermächtigen militärisch global zu intervenieren, um diese Interessen
"mit geeigneten Mitteln" (I-3 Abs. 5) durchzusetzen. Statt ihre
Politiken auf eine Einhaltung der UN-Charta und des Völkerrechts sowie
die Ächtung von Angriffskriegen zu verpflichten, wird im
Verfassungsvertrag bewusst Interpretationsspielraum für globale
Kriegseinsätze gelassen. So wird lediglich die "Wahrung der Grundsätze
der Charta der Vereinten Nationen" (I-3 Abs. 4) erklärt und auch die
interventionistisch interpretierbare Formulierung der
"Weiterentwicklung des Völkerrechts" (I-3 Abs. 4) gebraucht.
Anmerkung
Der Wortlaut wie die Zählung des Verfassungsentwurfs findet nach der
endgültigen konsolidierten Fassung als Ergebnis der
Regierungskonferenz von Brüssel vom 18. Juni 2004 statt, die am 6.
August 2004 unter dem Zeichen CIG 87/04 veröffentlicht wurde und am
29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnet wird. Da die vorangegangenen
inhaltlichen Auseinandersetzungen in der politischen Öffentlichkeit
überwiegend nach der Fassung des Entwurfs des Europäischen Konvents
vom 18. Juli 2003 und des vorläufig konsolidierten Textes der
Regierungskonferenz (CIG 86/04) vom Juni 2004 erfolgt sind, werden die
ursprünglichen Nummerierungen jeweils in Fußnoten benannt. Der
konsolidierte EU-Verfassungsvertragstext (CIG 87/04 - 349 Seiten)
sowie die Protokolle und Anhänge (CIG 87/04 ADD 1 - 382 Seiten) und
die Erklärungen und Erläuterungen (CIG 87/04 ADD 2 - 121 Seiten) sind
im Internet auf der Seite des Rates abrufbar unter:
http://ue.eu.int/cms3_applications/Applications/igc/doc_register.asp?lang=D=
E&cmsid=576
ViSdP: Beate Malkus (Hannover) / Tobias Pflüger (Tübingen)
Der Text im Internet: http://www.imi-online.de/2004.php3?id=1031
Demnächst auch unter: http://www.friedenskongress-hannover.de
Eine schön layoutete Version folgt.
Unterschriften bitte an
imi@... und vor allem an
rightnow@...
(Das ist die Kontaktadresse des Friedenspolitischen Ratschlags von
Hannover)
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