Liebe Newsgroup,
anbei ein interessanter Artikel über die Studiengebührenbefreiung!
Herzliche Grüße
Anna
________________________________________________
Der Behindertenbeauftragte der Universität Heidelberg
Handicap-Team
i.A. Lisa Braun & Anna Halmer
Zentrale Univerwaltung
Seminarstr.2, Zi 287
Tel: 06221/542425
e-mail:
handicap@...
http://www.uni-heidelberg.de/studium/kontakt/handicap/
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Michael Herbst [mailto:
herbst@...]
Gesendet: Freitag, 19. Dezember 2008 14:18
An: Handicap
Betreff: horus aktuell 48/2008: Für Geldbörse und Gehörgang
Newsletter vom 19.12.2008: Für Geldbörse und Gehörgang
Quelle:
http://www.dvbs-online.de/nl378.htm
Liebe Leserinnen und Leser!
Bevor wir uns akustisch aus diesem horus-aktuell-Jahr verabschieden, ein
interessantes Urteil aus der Sammlung der DVBS-Rechtsberatung:
Schwerbehinderte müssen keine Studiengebühr zahlen
...und zwar generell nicht. So versteht jedenfalls eine via DVBS-Mitglied bei
uns angekommene Meldung aus den Weiten der E-Mail-Listen ein Urteil des
Verwaltungsgerichtes Karlsruhe. Wir lesen...
"Ein Student mit einem Schwerbehindertengrad über 50 Prozent ist generell von
Studiengebühren zu befreien. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe in
einem am Dienstag veröffentlichten Urteil und gab damit der Klage eines
Heidelberger Studenten statt. Dieser hatte bei der Universität Heidelberg
beantragt, ihn für das Sommersemester 2007 von der Studiengebühr in Höhe von 500
Euro zu befreien. Der Student hatte einen Schwerbehindertenausweis vorgelegt,
der den Grad seiner Behinderung mit 60 Prozent angab. Die Universitätsleitung
lehnte seinen Antrag jedoch ab, da sie der Ansicht war, dass dies nicht als
Nachweis für eine Studienerschwernis ausreiche. Sie verlangte ein fachärztliches
Attest, das erläutern sollte, wie sich die Behinderung konkret auf das Studium
auswirkt. Das Verwaltungsgericht stellte klar, dass der Student mit seinem
Behindertenausweis bereits ausreichend nachgewiesen habe, dass er seinem Studium
"nur unter erschwerten Bedingungen nachgehen" könne, und !
deshalb von den Studiengebühren befreit werden müsse.
Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 15. Oktober 2008 - 7 K 1409/07"
"Nein, ein Freifahrtschein ist das noch lange nicht", meint DVBS-Rechtsberater
Dr. Michael Richter. Aber als Argument gegen willkürliche Entscheidungen
einzelner Universitäten in dieser Sache taugt das Urteil durchaus. In allen
Studienordnungen hierzulande gibt es Härtefallregelungen, doch wie diese
auszulegen sind, wird von Uni zu Uni unterschiedlich entschieden. "Also müssen
die Gerichte wohl für Klarheit sorgen", meint Richter und empfiehlt den
Betroffenen einen Antrag auf Gebührenbefreiung zu stellen: "Einfach mal
ausprobieren..."
Auf bald - 2009!
Wenn keine eilbedürftige Meldung mehr kommt, dann wird dies der letzte horus
aktuell für 2008 gewesen sein. Danke für Ihre Lesetreue, für Anregungen,
Meldungen, Kritik... 1.482 Abonnenten werden diesen Newsletter erhalten. Die
horus-aktuell-Gemeinde, sie wächst, langsam aber sicher.
Mit einem fünfminütigem Briefroman verabschiedet sich die Redaktion für dieses
Jahr. Eine jener amüsanten Geschichten, die bisweilen durch das Internet
geistern, Blinden und Sehbehinderten aber nicht zugänglich sind.
Die Weihnachtsfeier in Planung und Umsetzung,
<
http://www.dvbs-online.de/download/wfpu.mp3>
gelesen von Manfred Duensing. Doch das letzte Wort hat selbstverständlich der
DVBS-Vorsitzende, Uwe Boysen. Ausgestattet mit jenem Erinnerungsoptimismus, der
Rückblicke nicht all zu traurig ausfallen lässt, und mit der Gabe, Wünsche für
und an Sie und Euch griffig formulieren zu können.
In diesem Sinne bis zum nächsten Mal
Es spricht Uwe Boysen <
http://www.dvbs-online.de/download/wg2008.mp3>
Michael Herbst
DVBS Öffentlichkeitsarbeit
--
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Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.
(DVBS) und der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (Blista).
Redaktion:
Michael Herbst (V.i.S.d.P.), DVBS
Rudi Ullrich, Blista
Susanne Schmidt, DVBS
Wilhelm Gerike, DVBS
Irmgard Behrens, Blista
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Anschrift: Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg
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