Hallo Detlef,
ich habe gelesen, daß die 50 ccm eine Grenze für Motoren mit
Fremdzündung ist, bei Selbstzündermotoren (also dem gewünschten Diesel)
zählt aber nicht der Hubraum, sondern die Leistung.
Ein Beispiel hierfür ist dieses Dieselquad mit Versicherungskennzeichen:
http://www.dieselquad.de
Bei mir ist die Besonderheit, daß es sich nicht um eine Neuzulassung
handelt, sondern um ein altes Fahrzeug. Ich möchte herausbekommen, ob
die restlichen Fahrzeugdaten unverändert bleiben können, wenn ich den
Motor tausche. Insbesondere die Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h ist
mir wichtig, weil ich nicht als Hindernis durch die Stadt fahren möchte.
Nur die ganz alten Duos haben eine Seilzuglenkung, die "neueren" nicht
mehr, dort ist nur noch der Lenkungsdämpfer mit Seilen realisiert.
Auf eine Vollabnahme habe ich mich schon eingestellt, ich möchte nur im
Vorhinein wissen, was da für Kriterien geprüft werden, damit die Abnahme
auch klappt...
Der Hinweis mit der Lenkung ist schonmal gut. Wie sieht es mit den
Bremsen aus, sind die im original stark genug? Und die Tatsache, daß nur
ein Hinterrad angetrieben wird ist möglicherweise auch ein Problem?
Am besten wäre, wenn mir jemand der interessierten Mitleser einen
begeisterten TÜV Ingenieur empfehlen könnte, der mich berät und
vielleicht auch die Abnahme durchführt. Solche Leute muss es doch geben,
wie kommen sonst die ganzen Diesel-Eigenbauten zu ihrer Zulassung?
Viele Grüße
Gunnar
Detlef schrieb:
>
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> Hallo Gunnar,
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> sicherlich ist es nicht so einfach, da die ccm ja auch verändett
> erden. und wenn mehr als 49 ccm beim Motor sind ist es ein dreirad,
> was man zwar mit Pkw Führerschein fahren kann, aber eine Vollabnahme
> von nöten ist.
> Eine Seilzuglenkung wie bei der Duo wird allerdings nicht zugelassen.
>
> Detlef
>
>